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Neue Gesetze ab 1. März 2021: Corona, Sommerzeit, Kreditkarten! Diese neuen Gesetze gelten ab März

Corona, Energielabels für Elektrogeräte, Versicherungsschilder und Baukindergeld: Auch im März ändert sich wieder einiges für Verbraucher und Bundesbürger. Alle Gesetzesänderungen ab dem 01.03.2021 finden Sie hier.

Auch im März ändert sich wieder einiges für Verbraucher und Bundesbürger. (Foto) Suche
Auch im März ändert sich wieder einiges für Verbraucher und Bundesbürger. Bild: dpa

Was sich ab dem 1. März 2021 in Deutschland ändert, erfahren Sie hier.

Änderungen im März 2020: Corona-Lockdown läuft aus, Frisöre öffnen - elektronische Krankschreibung läuft aus

Aktuell läuft der Corona-Lockdown in Deutschland bis zum 7. März. Wahrscheinlich ist jedoch, dass Bund und Länder ihn wieder verlängern. Ab dem 1. März soll es trotzdem Corona-Lockerungen geben. In Deutschland dürfen zum Beispiel die Friseure wieder öffnen. Einzelne Entscheidungen der Bundesländer könnten hinzukommen. In Bayern sind zum Beispiel Öffnungen für Blumenläden, Gartenmärkte und Gärtnereien geplant. Außerdem gilt die elektronische Krankschreibung nur noch bis zum 31. März. Dann läuft die Regelung aus. Ob sie verlängert wird, ist zunächst unklar.

Neue Energieeffizienzklassen ab 1. März im Laden

Vom 1. März an gibt es für bestimmte Elektrogeräte neue Energielabels. Es wird neue Einteilungen geben, aber nach wie vor sollen die EU-Energieeffizienzlabels anzeigen, wie sparsam die Haushaltshelfer sind. Klassifizierungen wie "A++" oder "A+++" werden bei Geschirrspülern, Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräten, Fernsehern und Monitoren durch verständlichere Klassifizierungen ersetzt.

Am grundlegenden Prinzip ändert sich nichts: Weiterhin soll es eine Farbskala von Dunkelgrün (sehr gut) bis Rot (sehr schlecht) geben, die eine schnelle Orientierung ermöglicht, wie energieeffizient ein Produkt ist. Je nach Produktkategorie gibt es unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Bei Kühlschränken bemisst sich die Effizienz etwa daran, wie viel hinein passt und ob sie ein Gefrierfach haben. Aber auch der Reparaturaufwand fließt mit ein.

Versicherungskennzeichen: Ab 1. März mit blauem Schild fahren

Sie nutzen Fahrzeuge wie Mofa, Moped oder einen elektrischen Tretroller? Dann müssen Sie ab 1. März ein neues Versicherungskennzeichen anbringen. Dann sind nach Angaben des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nur noch die blauen Kennzeichen gültig. Wer ab dem Stichtag noch mit dem alten schwarzen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar. Versichert ist das Fahrzeug dann auch nicht.

Es gibt die Kennzeichen nun auch als Aufkleber. Bislang ist das Kennzeichen für Fahrzeuge wie Mofas und Mopeds aus Alu oder Stahlblech gewesen. Ab diesem Jahr können Halter bei einigen Versicherungen auch stattdessen eine Klebefolie wählen. Ursache ist ein Pilotprojekt vom Bundesverkehrsministerium und einzelnen Versicherungsanbietern.

Anspruch auf Baukindergeld nur bis zum 31. März

Im vergangenen Jahr erhielten nach Angaben der Förderbank 124.731 Familien eine Zusage für Baukindergeld in einer Gesamthöhe von 2,6 Milliarden Euro. Ab September 2020 habe die Zahl der Anträge deutlich zugenommen, berichtete die staatliche KfW. Allein im Dezember seien 21.000 Anträge eingegangen. Vermutlich seien viele Menschen davon ausgegangen, dass die Förderung Ende 2020 auslaufe. Tatsächlich können Anträge bis Ende 2023 gestellt werden.

Zudem hat die Bundesregierung den Förderzeitraum bis zum 31. März 2021 verlängert, weil es wegen der Corona-Pandemie beim Bauen und beim Hauskauf teilweise zu Verzögerungen kam. Nun kann die Leistung beantragen, wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterschrieben hat.

Sommerzeit 2021: Frühlingsanfang und Zeitumstellung

Außerdem steht am 1. März der meteorologische Frühlingsanfang 2021 an. Als kalendarischer Frühlingsbeginn gilt jedoch der 20. März. Zudem wartet am 28. März die Zeitumstellung 2021 auf uns. Dann startet die Sommerzeit. Die Uhr wird um eine Stunde von 2 auf 3 Uhr vorgestellt.

Heckenschneiden ab 1. März verboten

Das Schneiden von Hecken ist ab dem 1. März wieder einmal verboten. Bis zum 30. September dürfen Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und andere Gehölze laut Bundesnaturschutzgesetz offiziell nicht mehr geschnitten werden, da sie sind einen wichtigen Lebensraum für Vögel darstellen.

Neues Gesetz im März 2021: Kreditkarten-Bezahlung im Internet

Ab 15. März wird das Bezahlen von Einkäufen im Internet laut EU-Richtlinie einheitlich reguliert. Für alle Beträge gilt dann: Bei Online-Zahlungen per Kreditkarte reichen nicht mehr nur die Daten auf der Kreditkarte, eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung wird zur Pflicht. Neben den Kreditkartendaten wird künftig auch die Eingabe einer TAN-Nummer verlangt.

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/news.de/dpa

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