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Impf-Zahnarzt: 100.000 Euro Strafe? Staatsanwaltschaft ermittelt nach Impf-Drohung 

Nachdem ein Zahnarzt aus Pfaf­fenhofen seinen Mitarbeitern drohte, sich gegen das Coronavirus impfen lassen zu müssen, muss er sich nun auf rechtliche Schritte gefasst machen. Die Staatsanwaltschaft hat ihn im Visier.

Die Staatsanwaltschaft prüft gerade rechtliche Schritte gegen den Impf-Zahnarzt. (Symbolfoto) (Foto) Suche
Die Staatsanwaltschaft prüft gerade rechtliche Schritte gegen den Impf-Zahnarzt. (Symbolfoto) Bild: picture alliance/Rolf Vennenbernd/dpa

Der Pfaf­fenhofener Zahnarzt Dr. Ma­ximilian W. sorgte am Wochenende für Entsetzen. Er schickte seinen Mitarbeiter*innen eine WhatsApp-Nachricht mit der Aufforderung sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen oder sonst den Job zu verlieren. Im Internet hagelte es heftige Kritik. Jetzt könnte seine Impf-Drohung Konsequenzen für den Zahnarzt haben.

Nach Impf-Drohung: Staatsanwalt prüft rechtliche Schritte gegen Zahnarzt

Wie "Bild" berichtet, befasst sich jetzt auch die Staatsanwaltschaft mit der Impf-Aufforderung. Dort prüft man den Anfangs­verdacht einer Straftat: "Bei uns ist eine Strafanzeige gegen einen Zahnarzt im Zusammenhang mit dessen möglicher Auffor­derung an seine Mitarbeiter, sich mit der Corona-Schutzimpfung impfen zu lassen, eingegangen", sagte Ober­staatsanwältin Andrea Grabe am Dienstag auf Nachfrage von "Bild". Laut Anwalt Michael Weiß könnte es hier um der Tatbestand der Nötigung gehen: "Es ist eine Drohung mit einem empfindlichen Übel. Es besteht ja keine Impfpflicht, sondern nur eine Empfehlung."

Drohung könnte für Impf-Zahnarzt teuer werden

Sollte sich das alles so abgespielt haben, könnte der Zahnarzt mit einer Ahndung rechnen, sagte der Präsident der bayerischen Landeszahn­ärztekammer, Christian Ber­ger gegenüber "Bild". "Unabhängig von diesem Sachverhalt ist von Gesetzes wegen die Er­teilung eines Rügebescheids, gegebenenfalls mit Auferle­gung einer Geldbuße bis ma­ximal 5.000 Euro vorgese­hen", erklärte Christian Ber­ger. Eine Impfpflicht für Mitarbeiter in Zahnarztpraxen ist gesetzlich nicht vorgesehen.

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/sig/news.de

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