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Coronavirus-News: Kontaktverbot für Kinder: DIESE Regeln gelten in Ihrem Bundesland!

Bund und Länder hatten sich auf eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen geeinigt. In welchen Bundesländern es eine Ausnahme für Kinder gibt, und wo die Beschlüsse knallhart umgesetzt werden, lesen Sie hier.

Wo gelten Kontakt-Beschränkungen für Kinder? (Foto) Suche
Wo gelten Kontakt-Beschränkungen für Kinder? Bild: AdobeStock / davit85 (Symbolbild)

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder hatten sich in dieser Woche auf eine Verlängerung der ursprünglich bis zum 10. Januar vereinbarten Lockdown-Regeln bis zum Monatsende geeinigt. Zudem sollen künftig Treffen nur noch mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich sein. Das stellt insbesondere auch Familien mit Kindern vor enorme Probleme. Kinder unter 14 Jahren fallen jetzt nicht mehr unter eine Ausnahmeregelung.

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Darauf ergibt sich eine regelrechte Kontaktsperre. Ein kleines Kind kann kein anderes Kind mehr zum Spielen treffen, weil Mutter oder Vater nicht mitkommen könnten.Ob und wie die Regel in den jeweiligen Bundesländern ab kommender Woche dann wirklich umgesetzt wird, obliegt der Entscheidung der Länder. Welche Bundesländer bereits Abweichungen für Kinder angekündigt haben und welche bei der strengen Auslegung bleiben, lesen Sie in dieser Übersicht.

Corona-Regeln für Kinder in Baden-Württemberg und Bayern: Kontakt-Ausnahme kommt

Baden-Württemberg weicht als erstes Bundesland von den neuen Bund-Länder-Beschlüssen ab und nimmt Kinder unter 14 von den neuen Kontaktbeschränkungen aus. "Um familiäre Härten abzumildern, und insbesondere den Bedürfnissen von Familien mit kleinen Kindern oder Alleinerziehenden gerecht zu werden, werden dabei Kinder bis 14 Jahren in Baden-Württemberg nicht mitgezählt", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Landtag.

In Bayern wurde die Kontakt-Ausnahme für Kinder gestrichen. Eine Ausnahme gilt für die Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen Betreuungsgemeinschaften. Zwei Familien können sich also fest zusammenschließen, um die Kinderbetreuung gemeinsam zu organisieren.

Neue Corona-Regeln für Kinder in Berlin, Brandenburg und Bremen

In Berlin soll die Kontakt-Ausnahme für Kinder ebenfalls gestrichen werden. Allerdings solle es für Alleinerziehende mit Kindern unter 12 weiterhin eine Ausnahmeregelung geben.

In Brandenburg sollen Kinder unter 14 Jahren von der Regelung ausgenommen sein, erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Freitag nach der Kabinettssitzung in Potsdam.Grundsätzlich sollen Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt werden.

In Bremen sind ab Montag, 11. Januar, Treffen nur mit dem eigenen Haushalt und einer Person aus einem weiteren Haushalt erlaubt. Eine Sonderregelung der Kontaktbeschränkungen für Familien mit Kindern könnte noch angepasst werden.

Kontakt-Beschränkungen für Kinder in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern

In Hamburg gibt es keine Ausnahmen für Kinder hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen. Es darf sich seit Freitag (08.01.2020) ein Haushalt künftig nur noch mit einer weiteren Person treffen.

In Hessen gibt es Ausnahmen zur beschlossenen Kontaktbeschränkung. Hier ist die gemeinsame Kinderbetreuung von bis zu drei Familien oder für die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen erlaubt. Ansonsten gilt: Angehörige eines Haushaltes dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch mit einer weiteren Person treffen.

In Mecklenburg-Vorpommernkann es bei den Kontaktbeschränkungen für Kinder bis zwölf Jahre Ausnahmen geben. Dies gilt, wenn es für die Betreuung notwendig ist.

Corona-Beschränkung für Kinder in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz

In Niedersachsen dürfen sich bis Ende Januar nur noch die Mitglieder eines Haushalts mit einer weiteren Person treffen. Für junge Eltern und ihre Kinder werden die Kontaktregeln gelockert. Kinder bis drei Jahre dürfen demnach bei Kontakten einer Betreuungsperson, etwa einem Elternteil, dabei sein, wie eine Regierungssprecherin am Sonntag erklärte. Eine Mutter mit Baby darf also die Großeltern besuchen oder mit einer anderen Mutter mit Baby spazieren gehen. Als Begründung hieß es, dass kleine Kinder ununterbrochen betreut werden müssen.

Für Nordrhein-Westfalen gilt schon jetzt: Zu betreuende Kinder sind nicht von den Kontaktbeschränkungen betroffen. Ansonsten dürfen sich Menschen aus einem Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.

Auch in Rheinland-Pfalz soll es eine Abweichung vom Bund-Länder-Beschluss geben. Laut Ministerpräsidentin Dreyer ist geplant, Kinder bis einschließlich sechs Jahren von der Verschärfung der Kontaktbeschränkungen auszunehmen.

Kontaktverbot aktuell für Kinder in Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Das Saarland will bei den verschärften Corona-Bestimmungen mit Blick auf die Kontaktbeschränkungen Härtefälle berücksichtigen. So soll im Saarland eine wechselseitige Kinderbetreuung zwischen zwei festen Bezugshaushalten zulässig sein und auch, dass statt einem zwei Kinder zur Betreuung bei den Großeltern abgegeben werden dürfen. Außerdem können beispielsweise Tochter und Ehemann gemeinsam pflegebedürftige Eltern besuchen.

Im Corona-Hotspot Sachsenwerden die Kontaktbeschränkungen ebenfalls verschärft, so Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Freitagabend nach einer Sitzung des Kabinetts. Ein Hausstand darf sich demnach nur noch mit einer weiteren Person treffen, Ausnahmen soll es aber für die Kinderbetreuung geben. Dafür dürfen sich zwei Haushalte weiterhin treffen und mit der Betreuung abwechseln. Die neue Corona-Schutzverordnung, die eine Verlängerung des Lockdowns vorsieht, gilt vom 11. Januar bis zum 7. Februar.

In Sachsen-Anhalt soll es keine Ausnahmen für Kontaktbeschränkungen im Härtefall geben. Treffen von einem Hausstand mit einer weiteren Person sind möglich, Kinder zählen da mit hinein.

Corona-Kontakte-Regeln für Schleswig-Holstein und Thüringen aktuell

In Schleswig-Holstein soll es für zwei Gruppen Ausnahmen von den verschärften Kontaktbeschränkungen geben. Dies betrifft Kinder unter 15 Jahren, die von Familienangehörigen betreut werden, sowie die Pflege bedürftiger Angehöriger.

In Thüringen gibt es mit Erlass der neuen Corona-Verordnung keine Ausnahmen für Kinder mehr. Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen.

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/sba/news.de/dpa

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