Erstellt von - Uhr

Querdenker-Demo zu Silvester 2020: Geplante "Querdenken"-Demo in Berlin bleibt verboten

Der harte Lockdown scheint die Coronaleugner nicht davon abzuhalten, weitere Demonstrationen zu planen. Angedachte Silvester-Demos in Berlin sind jedoch gerichtlich per Eilverfahren verboten worden.

Die "Querdenken"-Bewegung hat für den 31.12.2020 eine Demonstration in Berlin mit 22.500 Teilnehmern angemeldet. (Foto) Suche
Die "Querdenken"-Bewegung hat für den 31.12.2020 eine Demonstration in Berlin mit 22.500 Teilnehmern angemeldet. Bild: picture alliance/dpa | Uli Deck

Die Stuttgarter Initiative "Querdenken" rechnet trotz des Demonstrationsverbots an Silvester in Berlin mit Versammlungen von Gegnern der Corona-Einschränkungen. "Es werden sicherlich viele Menschen nach Berlin kommen und von ihrem Versammlungsrecht Gebrauch machen wollen", sagte der Initiator Michael Ballweg der Deutschen Presse-Agentur. Derzeit berate man, wie man konkret weiter vorgehen werde.

Querdenker planen Silvester-Demonstration in Berlin: Klage gegen Demonstrationsverbot erwogen

Zudem erwägt die Initiative, gegen das Demonstrationsverbot zu klagen. Ballweg teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: "Da wir weiterhin davon ausgehen, dass die Maßnahmen hier in Deutschland sowohl verfassungswidrig sind, als auch gegen internationale Verträge und Grundrechte verstoßen, werden wir aller Voraussicht nach rechtliche Schritte einleiten."

Trotz Versammlungsverbot: Coronaleugner melden XXL-Demo für den 31.12.2020 am Brandenburger Tor an

"Querdenken" hatte eine große Demonstration am Nachmittag des 31. Dezembers auf der Straße des 17. Juni zwischen Brandenburger Tor und Großem Stern mit 22.500 Teilnehmern angemeldet. Die übliche große Silvesterfeier am Brandenburger Tor mit Bühnen und Buden fällt wegen der Corona-Pandemie aus. Nach den aktuellen Corona-Regeln sind Demonstrationen am 31. Dezember und 1. Januar nicht erlaubt.

Querdenker-Demos zuletzt von Polizei mit Wasserwerfern aufgelöst

Ende August hatten sich viele "Querdenken"-Demonstranten nicht an die Abstandsregel gehalten. Am 18. November war eine ähnliche Demonstration von der Polizei mit Hilfe von Wasserwerfern aufgelöst worden, weil fast niemand einen Mund-Nasen-Schutz trug.

Update 30.12.2020:Demonstrationen bleiben in Berlin an Silvester verboten

 

In Berlin bleiben Demonstrationen an Silvester und Neujahr verboten. Das für beiden Tage geltende Versammlungsverbot sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Mittwoch in einem Eilverfahren (Az.: OVG 1 S 177/20). Es schloss sich damit einem nur wenige Stunden zuvor getroffenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes an, gegen den eine Antragsteller Beschwerde eingelegt hatte (Az.: VG 1 L 458/20).

Er hatte für Silvester eine Versammlung am Brandenburger Tor geplant und war rechtlich gegen das Verbot nach Paragraf 26 der Berliner Infektionsschutzverordnung vorgegangen. Letztlich ohne Erfolg: Angesichts der speziell zu Silvester besonders gesteigerten Gefahr infektiöser Kontakte und der aktuellen Infektionslage mit einem Höchststand an Toten im Zusammenhang mit dem Coronavirus sei das auf zwei Tage beschränkte Verbot rechtmäßig, so das OVG. Es verwies dabei auch auf die angespannte Situation auf den Intensivstationen.

Zuvor stellte auch das Verwaltungsgericht fest, entgegen der Ansicht des Antragstellers sei die Verordnung hinreichend begründet und auch sonst formell rechtmäßig. Das Versammlungsverbot beruhe auf Paragraf 32 des Infektionsschutzgesetzes. Die dort genannten Voraussetzungen seien erfüllt. Insbesondere sei der Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bundesweit deutlich überhöht.

Die Entscheidung für ein Versammlungsverbot wahre den Ermessensrahmen und beachte den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. So diene das Verbot von Versammlungen legitimen Zwecken wie dem Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Es sei außerdem angemessen. Dabei werde nicht verkannt, dass Versammlungen nur unter strengen Voraussetzungen verboten werden dürften. Ein solcher Ausnahmefall liege vor.

An Silvester und Neujahr gebe es eine besondere Gefährdungslage, weil sich zum Jahreswechsel eine große Zahl von Personen auf der Straße befinde, argumentierte das Verwaltungsgericht. Das gelte erst recht für das Brandenburger Tor, das gerade zu Silvester große Menschenmengen anziehe. In Anbetracht dieser Umstände müsse die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit zurücktreten. Bei dieser Rechtsgüterabwägung sei zusätzlich zu berücksichtigen, dass das Verbot nur für 48 Stunden gelte.

Bei dem Eilverfahren ging es nicht um die "Querdenken"-Demonstration gegen staatliche Beschränkungen in der Corona-Krise, die ursprünglich ebenfalls für Silvester angemeldet worden war. Die Organisatoren hatten sie nach Bekanntwerden des Versammlungsverbots auf den 30. Dezember vorverlegt. Die Polizei hatte die Demonstration anschließend verboten.

"Querdenken"-Initiator Michael Ballweg hatte dazu aufgerufen, sich an das Demo-Verbot zum Jahreswechsel zu halten. In einer an Heiligabend im Netz veröffentlichten Video-Botschaft bat er darum, "das Verbot der Demonstrationen in Berlin zu akzeptieren und am 30.12., am 31.12. und am 1.1. nicht nach Berlin zu fahren".

Zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die später vom OVG bestätigt wurde, sagte Ballweg am Mittwoch: "Ich sehe es nach wie vor kritisch, wenn Demos verboten werden." Er bezeichnete es als "bedrohlich", wenn in einer Demokratie das Versammlungsrecht so eingeschränkt werde.

In Baden-Württembergs Landeshauptstadt Stuttgart sind für den Silvesterabend vier Demos mit Bezug zu den Corona-Maßnahmen oder der Corona-Impfung geplant. Eine Veranstaltung soll erst im neuen Jahr enden. Anders als in Berlin sind Kundgebungen in Baden-Württemberg erlaubt. Ballweg kündigte an, an einer der genehmigten Demos in Stuttgart teilnehmen zu wollen.

Update 24.12.2020: "Querdenken"-Initiator Ballweg: Demo-Verbot in Berlin akzeptieren

 

"Querdenken"-Initiator Michael Ballweg hat dazu aufgerufen, sich an das Verbot der "Querdenken"-Demo in Berlin zum Jahreswechsel zu halten. Er bat in einer am Heiligabend im Netz veröffentlichten Video-Botschaft darum, "das Verbot der Demonstrationen in Berlin zu akzeptieren und am 30.12., am 31.12. und am 1.1. nicht nach Berlin zu fahren".

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die für den 30. Dezember in Berlin geplante "Querdenken"-Demonstration gegen staatliche Beschränkungen in der Corona-Krise verboten wurde. Ursprünglich war die Demonstration unter dem Motto "Willkommen 2021 - das Jahr der Freiheit und des Friedens" an Silvester geplant. Wegen des allgemeinen Versammlungsverbots hatten die Organisatoren die Demonstration um einen Tag vorverlegt.

Ballweg kündigte in der Video-Botschaft zudem an, zunächst keine großen «Querdenken»-Demonstrationen mehr anzumelden. Mit diesem Rückzug im Winter sollten nach seinem Bekunden Kräfte für den Frühling gesammelt werden. "Aus diesem Grund, werde ich auf Weiteres keine Großdemonstrationen mehr anmelden." Dies empfehle er auch anderen "Querdenken"-Gruppen in Deutschland. Zugleich rufe er dazu auf, dass sich eine Organisation finde, die "in naher Zukunft" eine Großdemonstration anmelde. Er freue sich zudem über alle, die selbst aktiv seien und die kleinere Versammlungen abhielten.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos, tolle Gewinnspiele und den direkten Draht zur Redaktion.

/news.de/dpa

Themen: