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"Querdenken"-Proteste heute in Dresden: Eilantrag abgelehnt! "Querdenken"-Demo endgültig untersagt

Die für Samstag (12.12.2020) geplante "Querdenker"-Demonstration in Dresden ist gerichtlich verboten worden - dennoch stellt sich die sächsische Polizei kurz vor dem harten Lockdown auf Proteste in der Landeshauptstadt ein. Alle Entwicklungen im News-Ticker!

Die "Querdenken"-Demonstration am 12.12.2020 in Dresden wurde zwar gerichtlich verboten, die Polizei stellt sich dennoch auf Proteste ein. (Foto) Suche
Die "Querdenken"-Demonstration am 12.12.2020 in Dresden wurde zwar gerichtlich verboten, die Polizei stellt sich dennoch auf Proteste ein. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert

Mit einem Großeinsatz bereitet sich die Dresdner Polizei auf Proteste am Samstag (12.00 Uhr) gegen die Corona-Politik vor. Die Initiative "Querdenken" hatte eine Kundgebung für 4.000 Menschen angemeldet. Für sie wurde bundesweit und im Ausland - auch in der rechten Szene - geworben. Dresden befürchtete bei derzeit hohen Infektionszahlen in der Stadt und ganz Sachsen einen Massenauflauf und untersagte die Versammlung wegen Gefährdung der Sicherheit.

Am Freitagabend folgte das Verwaltungsgericht Dresden dieser Argumentation. Der Veranstalter hatte am Vormittag einen Eilantrag eingereicht, um das Verbot zu kippen. Nach der Dresdner Entscheidung wollte er den Fall vor das Oberverwaltungsgericht Bautzen bringen. Mit einer Entscheidung wurde erst in den Nachtstunden gerechnet.

Corona-Proteste in Dresden am 12.12.2020: Polizei richtet sich auf Eskalation ein

Die Polizei hat nach eigener Darstellung ihren Einsatz ungeachtet der Gerichtsentscheidungen vorbereitet und verschiedene Szenarien berücksichtigt. Sie rechnet mit einer Anreise zahlreicher Hooligans und Rechtsextremisten und schließt auch gewaltbereite Linksextremisten nicht aus. Gegen die "Querdenken"-Versammlung waren mehrere Gegendemonstrationen angemeldet, die nicht dem Versammlungsverbot unterliegen. Die Dresdner Polizei wird bei ihrem Einsatz von Beamten aus mehreren Bundesländern unterstützt.

Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Geschäfte in der sächsischen Landeshauptstadt ab Montag wegen schärferer Einschränkungen bis 10. Januar geschlossen sein werden und deshalb in der Innenstadt ein großer Andrang von Kunden befürchtet wird.

Alle Entwicklungen zu den Querdenker-Protesten in Dresden im News-Ticker

+++ 12.12.2020:Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag von "Querdenkern" in Frankfurt ab +++

 

Das Bundesverfassungsgericht hat am Samstag einen Eilantrag für eine Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Frankfurt abgelehnt. Dies teilte ein Sprecher des Gerichts in Karlsruhe mit. Trotz des Verbots der Stadt Frankfurt kam es am Samstag zu mehreren kleineren Versammlungen von Anhängern der "Querdenken"-Initiative.

Vor dem Karlsruher Beschluss hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel das von der Stadt verfügte Verbot der "Querdenker"-Demonstration bestätigt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung am Samstagmorgen mit der hohen Infektionsgefahr. Angesichts der zu erwartenden Teilnehmerzahl von etwa 40.000 Demonstranten sei nicht ersichtlich, wie die erforderlichen Mindestabstände in der Frankfurter Innenstadt eingehalten werden könnten.

Zudem sei an dem Samstag vor dem dritten Advent mit "einem hohen Aufkommen an Passanten zu rechnen, die ihre Weihnachtseinkäufe erledigen". Der Anmelder habe kein tragfähiges Hygienekonzept für seine Versammlungen vorgelegt und von der Stadt Frankfurt angebotene Alternativstandorte abgelehnt. Das höchste hessische Verwaltungsgericht folgte damit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Verbotsverfügung der Stadt.

+++ 12.12.2020: Dresdner "Querdenken"-Demo endgültig untersagt +++

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot der "Querdenken"-Demonstration am Samstag in Dresden bestätigt. "Der Eilantrag wurde abgelehnt", sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Damit seien in diesem Fall alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft und die Veranstaltung sei endgültig untersagt. Der Anmelder hatte am Vormittag Verfassungsbeschwerde gegen das zuvor vom Dresdner Verwaltungsgericht und Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen bestätigte Verbot der Kundgebung gegen die Corona-Politik eingelegt.

+++ 12.12.2020: "Querdenken"-Organisator legt Verfassungsbeschwerde ein +++

Der Anmelder der "Querdenken"-Demonstration in Dresden geht nach eigenen Angaben weiter gegen das gerichtlich bestätigte Verbot vor. Er habe am Samstagvormittag Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt und warte auf die Entscheidung, sagte Marcus Fuchs der Deutschen Presse-Agentur. Die Stadt hatte die geplante Kundgebung gegen die Corona-Politik verboten, sowohl das Verwaltungsgericht Dresden als auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hatte die Entscheidung bestätigt. Anfang Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot einer "Querdenker"-Demonstration in Bremen kurz zuvor bestätigt.

+++ 12.12.2020: Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot von "Querdenker"-Demo +++

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot der "Querdenker"-Demonstration an diesem Samstag in Frankfurt bestätigt. Das Gericht in Kassel habe die Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Samstagmorgen mit.

Das höchste hessische Verwaltungsgericht bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Verbotsverfügung der Stadt. In der ersten Instanz befanden die Richter, dass Veranstaltungen in der angemeldeten Größe "ohne hinreichendes Hygiene- und Durchführungskonzept vor dem Hintergrund der Pandemielage" nicht vertretbar seien. Den Veranstaltern der Demonstration bleibt nach Angaben des Gerichtssprechers noch die Möglichkeit, sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu wenden.

Zu dem Protest gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren 40.000 Teilnehmer angemeldet, mit Kundgebungen an zwölf verschiedenen Orten sowie einem Demonstrationszug durch die Frankfurter Innenstadt. Auch zahlreiche Gegendemonstrationen waren angekündigt. Die "Querdenker" hatten ihre Unterstützer in den vergangen Tagen dazu aufgerufen, auch trotz des Verbots nach Frankfurt zu kommen und spontane Versammlungen anzumelden.

++ 11.12.2020:Sachsen bleibt weiter Corona-Hotspot +++

Sachsen bleibt weiter Corona-Hotspot in Deutschland. Am Freitagmorgen meldete das Robert Koch-Institut (RKI) für den Freistaat 313 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Das ist nach wie vor der höchste Wert aller Bundesländer - mit deutlichem Abstand. Im Vergleich zum Vortag wurden 2.809 neue Infektionen vermeldet, die Gesamtzahl stieg damit auf 78.704 seit Pandemie-Ausbruch im März (Stand: Freitag 08.35 Uhr).

Der Landkreis Bautzen lag mit 515 laut RKI erneut über der 500-Marke bei der Sieben-Tage-Inzidenz und damit weiter auf dem zweiten Rang bundesweit hinter dem Landkreis Regen (Bayern) mit einem Inzidenzwert von knapp 575. Es folgen die sächsischen Landkreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (490,7), Zwickau (480) und Meißen (431,9).

+++ 10.12.2020:Dresden verbietet weitere Versammlungen aus "Querdenken"-Kontext +++

 

Die Versammlungsbehörde der Stadt Dresden hat zwei weitere für Samstag angemeldete Versammlungen verboten. Beide gehörten zum "Kontext der Querdenken-Szene", teilte die Stadtverwaltung am Donnerstag mit. Zum einen handelte es sich um einen Fahrzeugkorso, zum anderen um eine als Gottesdienst beworbene Veranstaltung. Zuvor hatte die Versammlungsbehörde schon die eigentliche Querdenken-Demo verboten.

Für alle Versammlungen verwies die Stadt zur Begründung auf die Pandemie-Situation und die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Die Erfahrungen vergangener Demonstrationen zeigten, dass seitens der "Querdenker" weder Abstandsgebote eingehalten noch die Maskenpflicht befolgt werde. Es bleibe nur das Verbot.

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/news.de/dpa

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