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Coronavirus-News aktuell: Geld zurück für Kita, Bahn, Pay-TV, Fitnessstudio - so funktioniert's!

Ob Fitnessstudio, Fußball-Dauerkarte, Kitaplatz oder Konzerttickets: In der Coronakrise bleibt vieles ungenutzt, was sonst ganz alltäglich ist. Doch wofür darf man Geld zurückfordern - und wie klappt es mit der Rückerstattung?

In der Coronakrise kommt es auf jeden Euro an - doch wie bekommt man sein Geld für Kitaplatz, Monatskarte oder Pauschalreise zurück? (Foto) Suche
In der Coronakrise kommt es auf jeden Euro an - doch wie bekommt man sein Geld für Kitaplatz, Monatskarte oder Pauschalreise zurück? Bild: Monika Skolimowska / ZB / picture alliance / dpa

Wer die vergangenen Wochen vorrangig in den eigenen vier Wänden mit maximal eingeschränkten Sozialkontakten verbracht hat, dem fällt erst richtig auf, welche sonst so selbstverständlichen Freizeitaktivitäten plötzlich auf der Strecke bleiben. Der Besuch im Fitnessstudio muss ebenso ausfallen wie der Kulturabend im Theater oder in der Oper, die Kinder dürfen nicht in die Kita oder in den Schwimmkurs und auch das Pay-TV-Abo macht nur noch halb so viel Sinn, weil es aufgrund der Bundesliga-Pause keine aktuellen Spiele zu sehen gibt. Nicht zuletzt sind viele Bundesbürger verstimmt, da der geplante Sommerurlaub ins Wasser fällt. Da stellt sich vielen die Frage: Wofür kann ich mein Geld und meine im voraus entrichteten Gebühren zurückbekommen?

Fitnessstudio-Beitrag zurückfordern: Das müssen Verbraucher beachten

Trainieren im Fitnessstudio wird auf absehbare Zeit nicht möglich sein, die Studios müssen ihre Mitarbeiter aber trotzdem bezahlen - zumindest, wenn diese fest angestellt und keine freien Trainer sind. Vor allem die großen Ketten wie McFit und Fitness First bieten ihren Mitgliedern deshalb an, die Zeit der Schließung an die normale Vertragslaufzeit anzuhängen und währenddessen beitragsfrei zu trainieren. Bei einigen kann man stattdessen auch Trainingsgutscheine für Freunde, Personal Trainings oder andere besondere Leistungen bekommen. Wer die Angebote nicht annehmen will, weil er selbst gerade knapp bei Kasse ist, kann sich in der Regel an die Studiobetreiber wenden und das Geld zurückfordern.

Von Theater-Abo bis Konzerttickets: Wann gibt's Geld zurück?

Viele Künstler müssen sich gerade mit Wohnzimmerkonzerten begnügen, weil ihre Touren abgesagt wurden. Doch ein Livemusik-Stream über Instagram kann ein Konzerterlebnis natürlich kaum ersetzen. Statt Konzerttickets zu erstatten, setzen viele Musiker deshalb auf Nachholtermine - und hoffen, dass die echten Fans auch ein paar Monate später noch kommen wollen. Verbraucherschützer weisen allerdings darauf hin, dass die Fans den neuen Termin nicht akzeptieren müssen, wenn er ihnen nicht passt.

Jetzt schon Rückerstattungen zu bekommen, ist oft schwierig. "Die Tickets behalten weiterhin ihre Gültigkeit", betont etwa Veranstalter Semmel Concerts. Auch der Ticketvermittler Eventim zahlt erst einmal nichts zurück. "Echte Fans verschieben statt zu stornieren", schreibt er auf seiner Internetseite. Man warte ab, bis das Gutschein-Gesetz den Bundestag passiert habe.

Bei Opern und Theatern sind etwa Abonnenten betroffen. Dort können auch Verlängerungen für die kommende Saison die Lage entspannen.

Kein Fußball trotz Pay-TV - wie bekomme ich meine Gebühren zurück?

Viele Fußball-Fans gönnen sich extra ein Pay-TV-Abo, um die neuesten Topspiele verfolgen zu können. Doch was tun, wenn in der Coronakrise der Ball nicht rollt? Abokunden haben die Wahl: Entweder die Programminhalte genießen, die trotz Coronabedingten Ausfällen zur Verfügung stehen oder das Abonnement kündigen.

Fußball-Dauerkarte wegen Coronakrise ungenutzt: Geld zurück oder Umwandlung in Spende

Wer Live-Fußball im Stadion bevorzugt, steht vor einem anderen Problem: Was tun mit der ungenutzten Dauerkarte für den Lieblingsclub? Für möglicherweise ausfallende Spiele oder Partien ohne Stadionbesucher setzen die Bundesliga-Clubs auf unterschiedliche Modelle. Die häufigsten Optionen, aus denen die Anhänger wählen können: Die Fans erhalten ihr Geld zurück oder können auf die Rückerstattung verzichten, um den Verein zu unterstützen. Verzichten die Fans auf Geld, erhalten sie häufig etwas dafür - beispielsweise Gutscheine oder ein Trikot. Viele Vereine bieten den Anhängern auch an, Ticketgelder an gemeinnützige Organisationen oder Projekte zu spenden.

Bereits gebuchte Reise fällt Coronavirus zum Opfer - Geld zurück fordern oder Gutschein akzeptieren?

Am härtesten trifft viele Deutsche wohl der drohende Ausfall des geplanten Sommerurlaubs. Eigentlich liegen die Fakten klar auf der Hand: Nach EU-Recht müssen Flugtickets und auch Pauschalreisen eigentlich erstattet werden. Bei abgesagten Pauschalreisen ist eine Erstattung spätestens nach 14 Tagen Pflicht, viele Veranstalter warteten zuletzt aber erst einmal ab. Inzwischen aber haben etwa Alltours und Schauinsland-Reisen mit der Rückzahlung begonnen. Man habe sich entschieden, "dass wir die Geduld und das Verständnis unserer Kunden nicht länger auf die Probe stellen können", begründete etwa Schauinsland-Reisen die Entscheidung. Andere Veranstalter wie Tui und DER Touristik lassen den Kunden die Wahl zwischen Gutschein plus Bonus oder Rückzahlung. Dabei sind sie derzeit aber auf die Kulanz der Kunden angewiesen.

Der Deutsche Reiseverband kritisiert, dass die EU-Kommission noch keine verbindliche Gutschein-Lösung zulässt. Zwölf EU-Mitgliedstaaten hätten deshalb bereits im Alleingang nationale Gutschein-Regelungen auf den Weg gebracht. Die deutschen Reiseveranstalter gerieten dadurch immer mehr ins Hintertreffen, auch erste Insolvenzen habe es wegen der Corona-Pandemie schon gegeben. Die von der Bundesregierung geplante Gutschein-Lösung ist am Mittwoch übrigens nicht Thema im Bundestag: Da geht es nämlich um ein anderes Gesetz als bei Veranstaltungsgutscheinen.

Volkshochschulkurs ausgefallen, Dauerkarte ungenutzt: Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Die von der Bundesregierung geplante Gutschein-Lösung kommt auch auf Menschen zu, die eine Dauerkarte etwa fürs Schwimmbad haben. Auch wer sich für einen Kurs bei der Volkshochschule angemeldet hat, eine neue Sprache oder ein Instrument lernen will, muss sich wohl vertrösten lassen - es sei denn, man einigt sich auf Unterricht per Internet.

Geld zurück in Coronakrise: Deutsche Bahn entschädigt Bahncard-Besitzermit Reisegutschein

Die Deutsche Bahn bietet Bahncard-Besitzern im Zuge der Corona-Pandemie einen finanziellen Ausgleich in Form eines Gutscheins an. Der Wert orientiert sich an der Art der Bahncard und liegt zwischen 10 und 50 Euro, wie die Bahn mitteilt. Kunden mit einer Bahncard 100 sollen sich an den BahnComfort-Service wenden.

Den Gutschein bekommen Bahncard-Besitzer, indem sie online ein Formular ausfüllen. Allerdings sei wegen des großen Anfragevolumens mit einer Bearbeitungsdauer von drei bis vier Wochen zu rechnen, erklärt das Unternehmen. Man sei sich bewusst, dass das Reisen für viele derzeit nicht oder nur eingeschränkt möglich sei. Als Ausgleich biete man allen betroffenen Bahncard-Kunden einen Reisegutschein an.

Bahntickets umtauschen oder Geld zurück? Das gilt in der Coronakrise für Zugreisen

Wer eine Bahnreise geplant hatte und die Reise aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht antreten will, kann seine Fahrkarte in einen Gutschein umtauschen. Das gilt für Fernverkehrstickets der Deutschen Bahn mit Reisedatum bis 4. Mai, die bis zum 13. März gekauft worden sind, wie die Bahn am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. Die Gutscheine seien online erhältlich und drei Jahre gültig. Die Bahn verlängert damit eine entsprechende Kulanzregelung, die bisher für Fahrten bis 30. April galt.

Für Fernverkehrsfahrten nach dem 4. Mai gilt nun: Kunden können ihre Tickets noch bis zum 31. Oktober flexibel nutzen - sofern sie vor dem 13. März gekauft worden sind. Bislang galt, dass die Bahn diese Tickets bis zum 30. Juni akzeptiert. Die Regelung gilt auch für Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets.

"Wer seine Reisepläne überdenkt oder verschiebt, der hat unser vollstes Verständnis", hob die Bahn hervor. Seit Verordnung der Kontaktsperren in der Corona-Krise im März habe sie die Stornierung oder flexible Nutzung von rund fünf Millionen Fahrten ermöglicht.

Homeoffice macht Monatskarte für Bus und Bahn überflüssig - wie bekommt man das Geld zurück?

Apropos Zugfahrten: Viele Menschen, die sonst täglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit pendeln und dafür eine Monatskarte nutzen, bleiben in der Coronakrise dank Homeoffice auf den Kosten sitzen. Die Handhabung, ob es eine Rückerstattung der Kosten gibt, ist bei jedem Verkehrsverbund unterschiedlich. Wer jedoch einen Nachweis dafür erbringen kann, dass die Tätigkeit ins Homeoffice verlagert wurde, dürfte gute Karten haben, das Geld für die ungenutzte Monatskarte zumindest anteilig zurückzuerhalten.

Kita wegen Corona geschlossen - wie bekommen Eltern die Gebühren zurück?

Zudem fragen sich viele Eltern, wie das Thema Kitagebühren gehandhabt wird. Grundsätzlich gilt: Gebühren für eine nicht erbrachte Leistung müssen erstattet werden. Der einfachste Weg ist Experten zufolge die schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Träger der Kindertagesstätte mit der Bitte, die Gebühren auszusetzen. Weitere Option: Die Zahlung der monatlichen Kita-Beiträge läuft vorerst weiter und wird verrechnet, wenn die Einrichtung wieder öffnet. Sollte sich der Kita-Träger stur stellen, kann auch das Widerrufen der Einzugsermächtigung bei der Bank helfen.

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/news.de/dpa

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