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Wegen der Coronavirus-Pandemie im Hausarrest versauern und auf Sozialkontakte verzichten geht einem Mann aus Aachen gegen den Strich: Er will gegen das Kontaktverbot in Nordrhein-Westfalen Klage einreichen.
Um das aktuell in Deutschland und Europa grassierende Coronavirus in Schach zu halten, sind vielerorts umfangreiche Einschnitte in den Alltag vorgenommen worden. In Deutschland gelten aktuell Kontaktverbote, die Menschenansammlungen unterbinden sollen. Den Regelungen zufolge soll ein Mindestabstand zu anderen Personen gewahrt werden, außerdem ist es untersagt, sich in Gruppen mit Menschen außerhalb des eigenen Haushalts aufzuhalten.
Diese Regeln in Zeiten der Coronakrise scheinen einigen Zeitgenossen heftig gegen den Strich zu gehen. Ein namentlich nicht genannter Mann aus Aachen macht seinem Unmut jetzt sogar juristisch Luft: Er klagt gegen das von der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wegen der Corona-Krise erlassene Kontaktverbot.
Der Kläger wolle sich auch weiterhin mit seinen Freunden in der Öffentlichkeit treffen, sagte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. Das Oberverwaltungsgericht (OVG)in Münster müsse jetzt prüfen, ob die Rechtsverordnung der Landesregierung verhältnismäßig ist und ob es eine Rechtsgrundlage gibt. Der Kläger greift die Vorgabe an, dass Menschen sich in Gruppen mit mehr als zwei Personen nicht in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Das OVG will in der nächsten Woche entscheiden.
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loc/news.de/dpa