Erstellt von Jan Ludwig - Uhr

Stiftung Warentest Oktober aktuell: Jugendschutz ungenügend! DIESE Spiele-Apps sind für Kinder nicht geeignet

Spiele sollen Erwachsene wie Kinder unterhalten. Die Stiftung Warentest hat nun mehrere Spiele-Apps untersucht, die an Kinder gerichtet sind. Viele der beliebten Titel wurden als inakzeptabel eingestuft. Lesen Sie hier, welche Apps untersucht wurden und zu welchen Ergebnissen die Forscher kamen.

Viele Spiele-Apps für Kinder sind "inakzeptabel" laut einem Test Stiftung Warentest. (Symbolbild) (Foto) Suche
Viele Spiele-Apps für Kinder sind "inakzeptabel" laut einem Test Stiftung Warentest. (Symbolbild) Bild: adobestock/Kaspars Grinvalds

Die Stiftung Warentest unterzog 14 Spiele-Apps, die an Kinder vermarktet werden, einer Untersuchung. Dabei stellte sich heraus, dass kaum eines der Programme, die für Android und iOS konzipiert sind, die notwendigen Ansprüche an Kinder- und Jugendschutz stellt. In mehr als einer Hinsicht verstoßen die Programme gegen die Vorschriften für kinder- und jugendgerechte Inhalte.

Pornographie und Nazi-Sprüche in Spiele-Apps für Kinder

Besonders bei Spielen mit einer Mehrspieler-Option (Multiplayer) sind die Standards für den Schutz von Jugend und Kindern kaum einzuhalten. In den Usernamen finden sich immer wieder rassistische, sexistische oder anderweitig menschenfeindliche Sprüche, die die Entwicklung von Kindern negativ beeinflussen könnten. Aber nicht nur andere Spieler können für Kinder, die mit einer solchen App spielen, gefährlich sein.

Viele der Apps können kostenlos installiert werden. Wenn dann das Spiel nicht wie bei "Clash of Clans" oder "Angry Birds 2" mit In-App-Käufen refinanziert wird, kommt es oft zu einer Lawine von Werbung, die bei jeder sich bietenden Gelegenheit eingeblendet wird. Die Inhalte der Werbungen sind dann aber oft alles andere als kindgerecht. In vielen Werbenetzwerken, die die Werbebanner in Apps und auf Websites bedienen, sind brutale oder pornographische Inhalte durchaus üblich und können dann auch in Apps eingespielt werden, die sich an Kinder richten.

Spielkonzepte von Spielen wie "Clash Royale" verleiten zu In-App-Käufen

Neben der Gefahr durch Werbung oder andere Spieler mit nicht-jugendgeeigneten Inhalten konfrontiert zu werden, bergen viele Spiele-Apps auch für Kinder die Möglichkeit sogenannte In-App-Käufe zu machen. Dabei werden in der Regel virtuelle Währungen verkauft, mit der dann zum Beispiel Wartezeiten abgekürzt werden können. In einigen Spielen können die Wartezeiten im Verlauf des Spiels so groß werden, dass man sich quasi für eine Woche vom Spiel ausschließt, wenn kein Geld investiert wird. So kann ein Spieler schnell über 100 Euro ausgeben. Bei Kinder-Apps solche ungeregelten Kostenfallen zu finden, spricht nicht für die Kinderfreundlichkeit der Apps.

Kinder solche Möglichkeiten zu geben, die auch bei Erwachsenen immer wieder zu Sucht und Abhängigkeit führen, sorgt dafür, dass 13 von 14 Spielen, die die Stiftung Warentest untersucht hat, mit der Note "inakzeptabel" bewertet wurden. "Angry Birds 2", "Brawl Stars", "Candy Crush", "Soda Saga", "Clash of Clans", "Clash Royale", "Empires & Puzzles", "Fortnite", "Helix Jump", "Homescapes", "Minecraft", "Pokémon Go", "Roblox", "Subway Surfers" und "Temple Run 2" wurden untersucht und das beste Ergebnis war "bedenklich", alle anderen waren "inakzeptabel".

Datenschutz in Spiele-Apps wie "Minecraft" oder "Subway Surfers" kaum vorhanden

Nur "Pokémon Go" konnte die Note "bedenklich" erreichten und führt damit die untersuchten Spiele an. Andere Apps wie "Fortnite" hatten undurchsichtige Datenschutz-Vereinbarungen, die mit ungültigen Klauseln oder dem vollständigen (und rechtlich nicht möglichen) Rechtsverzicht beim Datenschutz einhergehen. Solche Klauseln machen die Datenschutz-Erklärungen in der Regel nichtig, doch die fehlende Medienkompetenz bei Eltern und Kindern sorgt dafür, dass der Verlust von Daten oft nicht bemerkt oder nicht als Gefahr wahrgenommen wird.

In anderen Fällen sendeten die Apps große Mengen an Daten, auch wenn ein Tracking ausdrücklich nicht erwünscht war. Auch mit dem Verkauf solcher Datensätze können sich die Anbieter der Apps refinanzieren. So vereinbart man bei der Nutzung von "Angry Birds 2", dass man der "Über­wachung und Aufzeichnung unwiderruflich" zustimmt. "Entsprechend willigst du ein, dass du keine Privatsphäre (...) erwartest, einschließ­lich, aber nicht beschränkt auf Chat­texte oder Sprach­nach­richten." Vereinbarungen mit einem solchen Wortlaut sind in Deutschland nichtig.

So finden Sie heraus, ob der Jugendschutz in der App ihrer Kinder gewährt ist

Wer seine Kinder schützen möchte, muss wissen, was sie spielen und worum es darin geht. Wichtige Fragen, die Sie sich stellen können, sind: Wie verdienen die Entwickler ihr Geld? Gibt es einen Mehrspieler-Modus? Doch das wichtigste ist die Aufklärung. Die Kinder sollten so schnell wie möglich verstehen, dass Apps ihren Entwicklern Geld bringen sollen und das in der Regel über die Nutzer tun. Auch um einen Blick in die AGBs kommt man dann nicht herum.

Eine gute Möglichkeit, um solchen fraglichen Geschäftsmodellen aus dem Weg zu gehen, ist es auf kostenlose Apps zu verzichten. Wenn der Entwickler für die App bezahlt wird, muss er auch nicht zu solchen fragwürdigen Methoden greifen, um Geld zu verdienen. Guter Jugendschutz ist in der Regel nicht kostenlos.

Hier gelange Sie zum vollständigen Test der 14 Spiele-Apps durch die Stiftung Warentest.

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luj/loc/news.de

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