Erstellt von Thomas Jacob - Uhr

Mordfall Susanna Maria F. (14): Polizei Mainz ging anfangs nicht von Verbrechen aus

Immer mehr Details zu den Ermittlungen im Mordfall Susanna F. kommen ans Licht. Die Behörden in Hessen und Rheinland-Pfalz sehen keine Versäumnisse und sprechen von einer engen Kooperation der Polizei dies- und jenseits des Rheins.

Der Tatverdächtige Ali B. ist zurück in Deutschland. (Foto) Suche
Der Tatverdächtige Ali B. ist zurück in Deutschland. Bild: dpa

Der gewaltsame Tod der 14-jährigen Susanna beschäftigt auch nach dem Geständnis des Verdächtigen Ali B. weiter die Ermittler. Der 20 Jahre alte Iraker wurde am Sonntag in Wiesbaden fast sechs Stunden lang von einer Amtsrichterin vernommen. Er gestand, die 14-Jährige getötet zu haben, bestritt aber eine Vergewaltigung. Er kam in Frankfurt in Untersuchungshaft. Dennoch sind weiter Fragen zu dem aufsehenerregenden Fall offen.

Tatverdächtiger Ali B. in U-Haft - viele Fragen im Fall Susanna weiter offen

Der Iraker steht im Verdacht, die am Mittwoch in Wiesbaden tot gefundene Susanna F. in der Nacht vom 22. zum 23. Mai vergewaltigt und getötet zu haben. Nach einer Flucht in den Irak wurde er am Samstag im Beisein von Bundespolizisten mit einer Lufthansa-Maschine zurück nach Deutschland geflogen. Am Sonntag wurde er in Wiesbaden von einer Ermittlungsrichterin angehört.

Ali B. spricht über Tatmotiv: Warum musste Susanna sterben?

Laut einer Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft gab Ali B. als Tatmotiv an, "dass er aufgrund von Verletzungen im Gesicht von Susanna, die infolge eines Sturzes entstanden sein sollen, befürchtet habe, dass diese die Polizei informieren werde".

Ermordete Susanna kannte den Täter

Den Ermittlern zufolge kannte Susanna den Bruder von Ali B. und habe sich eine Beziehung mit ihm vorstellen können. Deshalb habe sich die 14-Jährige öfter in der Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden aufgehalten und auch den mutmaßlichen Täter gekannt. Offen ist, warum nach dem Hinweis einer Bekannten, dass Susanna tot sei, bis zum Fund der Leiche mehr als eine Woche verging. Die Polizei hatte die Hinweisgeberin, die im Urlaub war, zunächst nicht befragt.

Ebenso stehen ein Obduktionsergebnis und die Auswertung von DNA-Spuren aus.Daher könne die Polizei noch keine Angaben zu den widersprüchlichen Aussagen über die mutmaßliche Vergewaltigung des Opfers machen. Ali B. hatte diesen Vorwurf der Ermittlungsbehörden in seiner Vernehmung bestritten. Die Behörden erhoffen sich davon Klarheit über den Tathergang und den Täter. Wegen der langen Zeit zwischen Tod und Auffinden der Leiche ist allerdings unklar, wie aussagekräftig die Spuren noch sind.

Fall Susanna: Staatsanwaltschaft geht nicht von Namensfälschung aus

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden geht nicht davon aus, dass Susannas mutmaßlicher Mörder Ali B. bei seinem Asylantrag bewusst seine Identität verschleiert hat. Aus den im irakischen Konsulat vorliegenden Papieren gehe hervor, dass sein Name vier Bestandteile habe, erläuterte Oberstaatsanwältin Christina Gräf am Dienstag in Wiesbaden.

Bei den Behörden in Deutschland habe Ali B. davon dann zwei Bestandteile angegeben: Seinen Vornamen und den Namen seines Vaters. "Das spricht nicht dafür, dass bewusst falsche Personaldaten angegeben wurden", sagte Gräf. Das irakische Konsulat halte die ihm vorliegenden Papiere für echt.

Auch bei der Verwirrung um sein Alter könne es sich um ein Missverständnis gehandelt haben. Auf den irakischen Dokumenten sei der 11.3.1997 als Geburtsdatum vermerkt, bei der Übertragung ins Deutsche sei auf dem Asylantrag dann der 3.11.1997 daraus geworden. Es könne sich also schlicht um einen Zahlendreher handeln, so die Staatsanwältin. Denn ein nur wenige Monate jüngeres Alter habe Ali B. zum damaligen Zeitpunkt keine Vorteile gebracht.

Suche nach Papieren von Ali B.: Polizei prüft Alter des Tatverdächtigen

Neue Erkenntnisse zu dem zeitweise zweiten Tatverdächtigen, einem 35 Jahre alten Türken, habe es durch die Vernehmung von Ali B. nicht gegeben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der Mann werde aber immer noch als Beschuldigter geführt. Das Ermittlungen gegen ihn seien noch nicht abgeschlossen. Die Ermittlungen konzentrierten sich auch darauf, an Papier des Irakers heranzukommen, sagte Gräf. Ali B. war ohne Dokumente vermutlich im Oktober 2015 mit dem damals großen Flüchtlingsandrang über die Türkei und Griechenland nach Deutschland eingereist. Auch sein Alter müsse überprüft werden.

Staatsanwaltschaft: Ali B. vermutlich älter als zuerst angenommen

Denn der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanna, Ali B., war zum Tatzeitpunkt vermutlich älter als angegeben. Die ergebe sich unter Vorbehalt aus Informationen des irakischen Generalkonsulats in Frankfurt, sagte Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn am Dienstag in Wiesbaden. Demnach sei Ali B. im März 1997 geboren und nicht wie zunächst angenommen im November 1997. Damit wäre der Iraker zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat bereits 21 Jahre alt gewesen. "Bestätigen sich die Informationen, hat das für ihn erhebliche Folgen für das Verfahren", sagte der Staatsanwalt. Ali B. könne dann nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

+++ 15.06.2018:Polizei ging im Fall Susanna zunächst nicht von Verbrechen aus +++

 

Die Mainzer Polizei hat eingeräumt, im Fall Susanna anfangs nicht von einem Verbrechen ausgegangen zu sein. So habe das Mädchen am 22. Mai seiner Mutter gesagt, dass sie den letzten Zug verpasst habe und bei einer Freundin übernachte. Polizeipräsident Reiner Hamm berichtete am Freitag, Susannas Mutter habe die 14-Jährige zwar am 23. Mai vermisst gemeldet, aber auch gesagt, dass sie keine Angst habe und dass die 14-Jährige schon häufiger nachts weg gewesen sei. Eine Gefahr für Leib und Leben habe man damals nicht gesehen und daher zunächst auch keine Handy-Ortung oder Öffentlichkeitsfahndung in die Wege geleitet.

Die 14-jährige Susanna aus Mainz war den Ermittlungen zufolge am Abend des 22. Mai oder in der folgenden Nacht in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht worden. Ihre Leiche wurde am 6. Juni nahe einem Bahngleis im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim gefunden. Als Verdächtiger sitzt der Iraker Ali B. in Untersuchungshaft.

+++ Update 15.06.2018: Strafverteidiger: Art der Rückführung von Ali B. problematisch +++

Für die Ermittler war die schnelle Rückführung von Ali B., des Tatverdächtigen im Mordfall Susanna, aus dem Nordirak ein Erfolg. Strafverteidiger sehen dies jedoch als problematisch an. "Ich glaube, man wollte einfach einen schnellen Ermittlungserfolg", sagte Jürgen Möthrath, Präsident des Deutschen Strafverteidigerverbands. "Man kann aber nicht sagen: Der Zweck heiligt die Mittel. Das gilt ganz besondere für den Staat."

Möthrath wies darauf hin, dass ein normales Auslieferungsverfahren selbst aus Staaten, mit denen Deutschland ein Auslieferungsabkommen habe, Wochen oder Monate dauern könne. "Der internationale Haftbefehl muss übersetzt werden, ein Gericht muss über die Auslieferung entscheiden - das alles gab es hier nicht."

Ali B. soll die 14 Jahre alte Susanna im Mai vergewaltigt und getötet haben. Am vergangenen Samstag holten Bundespolizisten den jungen Iraker an Bord einer Lufthansa-Maschine nach Deutschland zurück. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft und gestand, er habe Susanna nach einem Streit getötet.

"Das hat mit einem rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren nichts zu tun", sagte der Berliner Anwalt Carsten Hoenig, der in seinem Blog das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden kritisierte. "Was hier passiert ist, war mit Sicherheit nicht sauber." Zwar könnten gerade im Fall von Staaten, mit denen kein Auslieferungsabkommen bestehe, "informelle Kanäle" genutzt werden, um einen Tatverdächtigen in Deutschland zur Verantwortung ziehen zu können. "Das geht aber auch anders als in diesem Fall", sagte Hoenig.

Die irakische Zentralregierung in Bagdad hatte am Mittwoch die Übergabe von Ali B. an Deutschland als Rechtsverstoß kritisiert. Es gebe zwischen beiden Ländern kein Abkommen über eine Auslieferung von gesuchten Personen, teilte das Außenministerium in Bagdad mit. Den Verstoß hätten sowohl die kurdische Regionalregierung als auch Deutschland begangen. Nur das Justizministerium der irakischen Zentralregierung in Bagdad habe die Befugnis für einen Austausch von Gesuchten.

+++ Update 14.06.2018: Behörden sehen keine Ermittlungsfehler im Fall Susanna +++

Im Mordfall Susanna sehen weder die hessischen noch die rheinland-pfälzischen Behörden Ermittlungsfehler. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) betonte am Donnerstag in einer Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss im Wiesbadener Landtag, die hessische Polizei sei bereits kurz nach der Vermissentenmeldung in die Ermittlungen der Mainzer Kollegen eingebunden gewesen. Im Rechtsausschuss des Mainzer Landtags sagte der Leiter der Abteilung Polizei im rheinland-pfälzischen Innenministerium, Joachim Laux, die Polizei in beiden Ländern habe vertrauensvoll und eng kooperiert.

Die 14-jährige Susanna aus Mainz war den Ermittlungen zufolge am Abend des 22. Mai oder in der folgenden Nacht in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht worden. Ihre Mutter meldete sie am 23. Mai bei der Mainzer Polizei als vermisst. Laux berichtete, im Anschluss sei das bei Vermisstenanzeigen übliche Standardprogramm angelaufen. Susanna sei zur Fahndung ausgeschrieben worden, Krankenhäuser seien abtelefoniert worden, der Fall sei in ein bundesweites Fahndungssystem aufgenommen worden.

Es gebe keine Zweifel an einer sachgerechten Bearbeitung durch die Mainzer Polizei, sagte Laux. Eine Öffentlichkeitsfahndung sei weder geboten noch zulässig gewesen. Er verwies darauf, dass beim Kommissariat 1 der Kriminaldirektion Mainz 2017 insgesamt 858 Vermisstenmeldungen bearbeitet worden seien, 65 von Kindern und 699 von Jugendlichen. "Weit überwiegend kehren die Betroffenen in ihren gewohnten Lebenskreis zurück und die Maßnahmen werden zurückgenommen."

Der Präsident des Polizeipräsidiums Mainz, Reiner Hamm, sagte zum Fall Susanna, man sei selbstverständlich in permanentem Austausch mit ihrer Mutter gewesen. Am 30. Mai übernahm die Polizei in Wiesbaden federführend die Ermittlungen, nachdem Susannas Mutter von einer Bekannten ihrer Tochter eine Mitteilung erhalten hatte, die 14-Jährige sei tot und an einem Bahngleis in Wiesbaden vergraben. Die Leiche wurde am Mittwoch vergangener Woche (6. Juni) tatsächlich nahe einem Bahngleis gefunden.

Iraks Regierung: Übergabe von Ali B. an Deutschland Rechtsverstoß

Als Verdächtiger sitzt der Iraker Ali B. in Untersuchungshaft. Er hatte mit seiner achtköpfigen Familie in einer Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft gelebt. Er gestand bei einer Vernehmung, die 14-Jährige umgebracht zu haben, bestritt jedoch die Vergewaltigung. Der entscheidende Hinweis für die Verhaftung des Irakers war von einem 13-Jährigen gekommen, der ebenfalls in der Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft lebte. Dieser sei afghanischer Nationalität, sagte Hessens Innenminister Beuth.

Die irakische Regierung hat die Übergabe des Tatverdächtigen im Fall Susanna an Deutschland als Rechtsverstoß kritisiert. Es gebe zwischen beiden Ländern kein Abkommen über eine Auslieferung von gesuchten Personen, teilte das Außenministerium in Bagdad am Mittwochmorgen mit. Den Verstoß hätten sowohl die kurdische Regionalregierung als auch Deutschland begangen. Nur das Justizministerium der irakischen Zentralregierung in Bagdad habe die Befugnis für einen Austausch von Gesuchten.

Ali B. war nach der Tat zusammen mit seiner Familie in die kurdischen Autonomiegebiete im Nordirak geflohen und dort festgenommen worden. Kurdische Sicherheitskräfte übergaben ihn am Samstag in der Regionalhauptstadt Erbil an Bundespolizisten, die ihn zurück nach Deutschland brachten. Nach Ansicht der Bundesregierung handelt es sich bei dem Vorgang um eine Abschiebung aus dem Irak, nicht um eine Auslieferung an Deutschland. Ein offizielles Auslieferungsersuchen sei noch in Vorbereitung gewesen, hieß es aus dem Justizministerium.

Verdächtiger im Fall Susanna verzichtete bei Vernehmungen auf Anwalt

Nach seiner Rückkehr nach Deutschland war Ali B. zunächst von der Polizei und dann von einer Richterin vernommen worden. "Er hat ausdrücklich erklärt, dass er keinen Verteidiger möchte", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden. Zuvor hatte "Spiegel Online" darüber berichtet. Ali B. sei ausführlich über seine Rechte aufgeklärt worden, sagte die Sprecherin. Inzwischen sei ein Pflichtverteidiger bestellt worden.

Die Familie von Ali B. würde derweil gerne wieder aus dem Nordirak nach Deutschland zurückkehren, wie der Bruder dem kurdischen TV-Sender Rudaw sagte. Die Familie danke Deutschland wegen der Aufnahme vor vier Jahren sehr. "Wir hoffen, dass sie die Familie nicht dafür in Haftung nehmen, was eines ihrer Mitglieder getan hat." Der Rundfunksender hr-Info berichtete über das Interview, das in der Stadt Dohuk geführt und am Montag veröffentlicht worden war.

+++ Update 12.06.2018: Getötete Susanna in Mainz im kleinen Kreis beigesetzt +++

Die getötete 14-jährige Susanna ist am Dienstag in ihrer Heimatstadt Mainz beigesetzt worden. Die Öffentlichkeit war davon ausgeschlossen. Eine Polizeisprecherin schätzte die Zahl der Trauergäste auf dem Jüdischen Friedhof in Mainz auf rund 100. Etwa 20 Polizisten hätten das Gelände abgesichert, Zwischenfälle habe es nicht gegeben. Zuvor hatte der SWR über die Beisetzung von Susanna berichtet. Der irakische Flüchtling Ali B. wird verdächtigt, das Mädchen vergewaltigt und umgebracht zu haben. Am 6. Juni wurde Susannas Leiche in Wiesbaden gefunden.

+++ Update 12.06.2018: Staatsanwaltschaft sieht keine Versäumnisse bei Polizei +++

Die Staatsanwaltschaft sieht im Fall der getöteten Susanna keine Versäumnisse in der Ermittlungsarbeit der Wiesbadener Polizei. "Wir haben keinerlei Anhaltspunkte, dass sich die Polizei nicht richtig verhalten hat", sagte Oberstaatsanwältin Christina Gräf am Dienstag in Wiesbaden.Die Prüfung der Polizeiarbeit sei am Rande auch Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in dem Fall. Sie könne sich aber nur zu der Arbeit der Polizei Wiesbaden und nicht zu Mainz äußern, sagte Gräf.

Der Fall Susanna sorgt deutschlandweit für Aufsehen, auch Kritik an der Ermittlungsarbeit der Polizei wurde laut. Zu den Fragen gehört unter anderem, ob die Polizei die Leiche schneller hätte finden können, wenn sie direkt umfassender nach dem Mädchen gesucht hätte. Dann hätte unter Umständen die Flucht von Ali B. verhindert werden können, und die Ermittler hätten an der Leiche noch aussagekräftigere Spuren sichern können.

+++ Update 12.06.2018: Fall Susanna: Mutmaßliches anderes Opfer ist Deutsche +++

Bei den Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Mörder des Mädchens Susanna, Ali B., sind die Angaben zur Staatsangehörigkeit eines weiteren mutmaßlichen Opfers des Mannes korrigiert worden. Eine Elfjährige, die nach eigenen Angaben im März von einem Mann aus B.s Unterkunft vergewaltigt worden war, sei Deutsche, sagte ein Sprecher der Wiesbadener Staatsanwaltschaft am Montagabend. Bislang war angenommen worden, das Mädchen sei ebenfalls ein Flüchtling. Grundlage waren Äußerungen des Wiesbadener Polizeipräsidenten Stefan Müller vom vergangenen Donnerstag gewesen. Darüber hatten zuerst die "Zeitungen der VRM" berichtet.

Mordfall Susanna Maria F.: Hat Ali B. ein 11-jähriges Mädchen vergewaltigt?

Müller hatte gesagt, der Name Alis B.s sei auch im Zusammenhang mit der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens aus der Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim gefallen. Das Opfer habe angegeben, von einem Mann namens Ali aus der Unterkunft vergewaltigt worden zu sein. Die Hinweise hätten sich aber nicht erhärten lassen. Es habe keine Gründe für eine Inhaftierung gegeben.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es gehe um einen nicht bewiesenen Vorwurf. Demnach war der Fall, der sich im März zugetragen haben soll, erst im Mai bekanntgeworden worden. Der Hinweis sei nicht von der Elfjährigen selbst, sondern von den Eltern gekommen. "Die Geschichte krankt bisher daran, dass wir keine Aussage von ihr haben, weil sie keine Angaben macht." Das erschwere die Aufarbeitung massiv. Die Voraussetzungen für einen Haftbefehl für Ali B. seien nicht vorhanden gewesen. Den Polizeipräsidenten nahm der Sprecher in Schutz. Mit Sicherheit habe es sich bei seiner Aussage nicht um Bosheit oder einen Trick gehandelt. "Das würde keinen Sinn machen."

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