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Neun Jahre Haft für Garagen-Vergewaltiger: Impotenz als Tatmotiv für perverse Folter-Fantasien

Drei Tage lang hat ein 52-Jähriger sein 17 Jahre altes Opfer in der Garage missbraucht. Bei der Urteilsverkündung zitiert der Richter Teile des nicht öffentlichen Geständnisses - und zeigt sich entsetzt über den Zynismus des Täters.

Der Angeklagte will nicht erkannt werden, fürchtet Angriffe von anderen Häftlingen. (Foto) Suche
Der Angeklagte will nicht erkannt werden, fürchtet Angriffe von anderen Häftlingen. Bild: Oliver Berg/dpa

Der 52-jährige Gärtner aus Köln reibt sich während der Urteilsverkündung immer wieder die Augen. So, als wolle er die Bilder aus dem vergangenen Herbst vertreiben. Neun Jahre und sechs Monate soll er wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Menschenraubs ins Gefängnis. Seine Tat in der eigenen Garage wird am Dienstag vor dem Kölner Landgericht noch einmal sehr detailreich beschrieben. Nicht zuletzt aufgrund seiner Aussage, die "belastend und beschämend" zugleich war - so formuliert es der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann in seiner Begründung des Strafmaßes.

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Garagen-Monster verging sich drei Tage lang an der Schülerin

Knapp drei Tage hielt der Gärtner aus einem gutbürgerlichem Viertel eine 17-jährige Schülerin im September 2014 in einem Auto in der Garage fest, fesselte sie, setzte ihr einen Helm mit zugeklebtem Visier auf, verstopfte ihr Mund und Ohren und verging sich an ihr. "Er forderte sie auf, sie solle sich doch entspannen und gehen lassen - was an Zynismus nicht zu überbieten ist", kommentierte Kaufmann. Das Mädchen, das unter Asthma leiden soll, sei fast erstickt.

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Schockierende Aussagen des Garagen-Monsters

Der Angeklagte habe die Tat von langer Hand geplant. Schon lange soll der Gärtner davon geträumt haben, ein Mädchen in seine Gewalt zu bringen. Bevor er sich dann für die Tochter seiner Reinigungskraft entschieden habe, habe er eine andere Jugendliche im Blick gehabt, gibt der Richter auszugsweise das Geständnis des Angeklagten wieder. Im Laufe der Verhandlung hatte dieser unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt.

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Keine Persönlichkeitsstörung! Garagen-Monster voll schuldfähig

"Hier waren keine zwei Persönlichkeiten am Werk - das waren einzig und allein Sie", befindet der Richter. Während der dreitägigen Tat habe der Angeklagte die "zwei Welten" gut zusammenbekommen: Das Mädchen in der Garage einerseits, andererseits den Alltag - einen Besuch beim Schwiegervater, Brötchenholen am Sonntagmorgen und am Abend mit der Ehefrau vorm Fernsehen "Tatort" gucken. Ein Gutachter hatte die volle Schuldfähigkeit des 52-Jährigen bescheinigt.

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