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Coronavirus-Krise aktuell: Geldnot durch Corona! So schnell droht ein negativer Schufa-Eintrag

Kreditwürdig oder nicht? Bevor Banken oder Unternehmen einen Vertrag abschließen, informieren sie sich in aller Regel über ihre Kunden. In der Coronakrise geraten jedoch viele Menschen unweigerlich in Zahlungsverzug. DAS müssen Sie wissen.

Die Coronakrise bringt viele Menschen in Finanznot. (Foto) Suche
Die Coronakrise bringt viele Menschen in Finanznot. Bild: AdobeStock / phoomrat

Viele Verbraucher geraten durch die Corona-Krise in Geldnot und kommen dadurch in Zahlungsverzug. Schnell wird man dann bei einer Wirtschaftsauskunft wie der Schufa als Schuldner geführt. Negative Einträge können schnell zu weiteren Problemen führen.

Geldnot durch Coronakrise! So schnell gibt's einen negativen Schufa-Eintrag

Banken, Vermieter, Mobilfunkanbieter und andere Unternehmen müssen sich gegen Zahlungsausfälle absichern. Also holen sie unter anderem bei der Schufa Infos über ihre Kunden ein, um zu schauen, ob sie kreditwürdig sind. Viele Verbraucher wissen jedoch nicht, wie schnell sie einen negativen Schufa-Eintrag bekommen können. Wie die "Bild"-Zeitung schreibt, reiche schon eine nicht bezahlte Rechnung nach einer Mahnung. Auch durch eine fristlose Vertragskündigung durch den Anbieter kann es zu einem Negativ-Eintrag kommen. Durch diese negativen Einträge haben es Verbraucher schwer, neue Verträge abzuschließen. Sie bekommen damit weder einen Internet-Vertrag, einen Kredit oder eine Mietwohnung.

Wann werden negative Schufa-Einträge gelöscht?

Leider löscht die Schufa einen negativen Eintrag erst nach einer Frist von drei Jahren aus dem System. Jedoch immer ausgehend vom Ende des Kalenderjahres. Das heißt, dass eine beglichene Forderung im Frühjahr 2020 erst zum 1. Januar 2024 von der Auskunftei gelöscht wird. Ein Eintrag wird nur vorzeitig gelöscht, wenn es sich dabei um einen Fehler handelt. Daher empfehlen Verbraucherschützer, die Daten der Schufa regelmäßig zu prüfen.

Kostenlose Schufa-Auskunft einmal pro Jahr anfordern

Die Daten, die bei der Schufa gespeichert sind, sind nämlich nicht immer korrekt. Darauf sollte jeder für sich achten, um im Geschäftsalltag keine negativen Erlebnisse zu haben. Verbraucher können einmal pro Jahr eine kostenlose Schufa-Auskunft in Textform verlangen. Sollten die gespeicherten Daten fehlerhaft sein, sind die Auskunfteien verpflichtet, sie zu korrigieren. Verbraucherschützer empfehlen sogar, bei fehlerhaften Einträgen nicht nur die Schufa selbst, sondern auch die Stelle, die die falschen Daten an die Auskunftei übermittelt hat, anzuschreiben und um Korrektur zu bitten.

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/sba/news.de/dpa

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