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Schönheits-OP: Ist sie misslungen, wird's ein tätlicher Angriff

Sie bekommt Entschädigung, weil ihr Arzt pfuschte. Das Bundessozialgericht entschied, dass Menschen, an denen eine Schönheitsoperation misslungen ist, als Gewaltopfer gelten können.

Für schönere Brüste unters Messer: Fast jede vierte Frau ist Schönheits-OPs gegenüber nicht abgeneigt. (Foto) Suche
Für schönere Brüste unters Messer: Fast jede vierte Frau ist Schönheits-OPs gegenüber nicht abgeneigt. Bild: dpa

Auch eine misslungene Schönheitsoperation kann ein tätlicher Angriff sein. Das entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel und erkannte eine 55-Jährige aus Aachen damit offiziell als Gewaltopfer an. Sollte ihre Gesundheit durch den Eingriff dauerhaft geschädigt worden sein, könnte die Klägerin damit staatliche Opferentschädigung beanspruchen (Az.: B 9 VG 1/09 R) .

Die stark übergewichtige Frau hatte sich bereits im Jahr 2000 zweimal von ihrem Gynäkologen Fett absaugen lassen. Nach den Operationen, zu denen der Arzt gar nicht befähigt war, war es zu heftigen Komplikationen und Notfallbehandlungen im Krankenhaus gekommen. Die Risiken, die sich aus den zahlreichen Vorerkrankungen der Frau ergaben und die sogar bis zum Tod hätten führen können, hatte ihr der Mediziner bewusst verschwiegen - aus Angst, sie würde sonst Nein sagen und ihm so eine Einnahmequelle verschließen. «Wäre sie vernünftig aufgeklärt worden, hätte sie sich nicht operieren lassen», sagte Rechtsanwalt Karl-Peter Reul.

Im Jahr 2002 wurde der Arzt vom Aachener Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt. Insgesamt 46 Eingriffe bei verschiedenen Patientinnen wurden ihm dabei zur Last gelegt. Das Opferentschädigungsgesetz sieht Leistungen für Menschen vor, die bei Straftaten verletzt wurden. Voraussetzung ist, dass es sich um einen «vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff» handelte. Deutschlands oberste Sozialrichter befanden nun erstmals, dass dazu unter bestimmten Umständen auch ärztliche Kunstfehler zählen.

«Ein Patient wird dann zum Gewaltopfer, wenn ein Eingriff aus der Sicht eines verständigen Dritten in keiner Weise dem Wohle des Patienten dient», sagte Senatsvorsitzender Helge Loytved. Das sei in diesem Fall gegeben, weil der Arzt seine finanziellen Interessen über die Gesundheit der Klägerin gestellt habe.

iwe/ivb/news.de/ddp

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