Berlin: Regierung weist Rücktrittsforderung an Weimer zurück

Wegen des Vorgehens bei der Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises steht der Kulturstaatsminister in der Kritik. Die Bundesregierung steht nach Angaben eines Sprechers aber hinter ihm.

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Das Berliner Reichstagsgebäude und die Spree. Aktuelle Nachrichten aus und über Berlin hier auf news.de. Bild: Adobe Stock / neirfy

Die Bundesregierung weist Rücktrittsforderungen an Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zurück. "Herr Weimer nimmt seine Aufgabe mit der vollen Unterstützung der Bundesregierung wahr", sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer in Berlin.

Der Linken-Politiker David Schliesing hatte wegen Weimers Vorgehens bei der Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises erklärt: "Wer so in die Kunst- und Kulturfreiheit hineindirigiert und auch noch unehrlich agiert, ist als Kulturstaatsminister nicht tragbar. Alles andere als der sofortige Rücktritt Wolfram Weimers wäre ein weiterer Skandal."

Der Staatsminister hatte drei linke Buchläden in Berlin, Bremen und Göttingen wegen "verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse" von der Nominiertenliste für den Deutschen Buchhandlungspreis streichen lassen. Die Auswahl hatte eine Jury getroffen. Weimer folgte nach eigenen Angaben wegen der Erkenntnisse in diesen drei Fällen der Empfehlung der Jury ausnahmsweise nicht.

Klage der Buchhandlungen

Die drei Buchläden klagen dagegen. In einer von deren Anwälten veröffentlichten Absagemail an die Bewerber hieß es hingegen: "Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden." Die Buchläden sehen sich deshalb getäuscht.

Damit begründete Schliesing seine Rücktrittsforderung: "Die heutige Enthüllung, dass der Kulturstaatsminister vor Wochen in Absage-E-Mails an die betroffenen Buchhandlungen wahrheitswidrig behauptet hatte, ihre Nichtberücksichtigung für den renommierten Buchhandlungspreis wäre auf eine Entscheidung der unabhängigen Jury zurückgegangen, bringt das Fass zum Überlaufen."

Weimers Behörde weist Vorwürfe in dem Zusammenhang zurück. Eine Sprecherin erklärte: "Bei dem Schreiben handelt es sich – wie auch bei den Preisvergaben in den Vorjahren – um eine standardisierte Absage. Die Mail ging an alle Buchhandlungen, die nicht ausgezeichnet werden sollten. Aus Gründen des Geheimschutzes gab es in den betreffenden drei Sonderfällen keine andere Handhabe."

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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