Polizei-News Dortmund, 06.07.25: Sexuelle Belästigung und tätlicher Angriff - Bundespolizei stellt Tatverdächtigen und setzt Gewahrsam durch

Die Polizei informiert über ein aktuelles Gewaltdelikt in Dortmund. Was ist bisher bekannt?

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Gewalt für das Presseportal Bild: Adobe Stock / schulzfoto

Am 6. Juli belästigte ein Mann eine Jugendliche am Dortmunder Hauptbahnhof sexuell. Als die Bundespolizisten die Identität des Tatverdächtigen feststellten, sperrte dieser sich gegen die Maßnahmen und versuchte, einen Beamten mit der geballten Faust zu schlagen.

Gegen 01:10 Uhr informierte der Vater der 16-Jährigen die Bundespolizei darüber, dass seine Tochter soeben von einem Mann ungewollt umarmt wurde und er ihr dann noch an die Brust fasste. Der 46-Jährige informierte die Bundespolizisten am Telefon auch über den genauen Standort seiner Tochter am Dortmunder Hauptbahnhof.

Im Dortmunder Hauptbahnhof traf eine Streife die Wittenerin und ihre 17-jährige Begleiterin an. Die junge Frau führte die Beamten zu dem Tatverdächtigen. Als die Polizisten ihn ansprachen und als Beschuldigten belehrten, stritt der marokkanische Staatsbürger sämtliche Vorwürfe ab und machte anschließend von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Da er sich vor Ort nicht ausweisen wollte, baten die Einsatzkräfte ihn, sie zur nahegelegenen Dienststelle zu begleiten. Da der 26-Jährige dieser Aufforderung nicht nachkam, ergriffen ihn die Beamten an den Armen und führten ihn zur Dienststelle. Hiergegen sperrte sich der Mann und versuchte, einem Bundespolizisten mit der geballten Faust ins Gesicht zu schlagen. Der Uniformierte wehrte den Schlag ab. Er und seine Kollegen brachten den Aggressor zu Boden und fixierten ihn mit Handfesseln. Seine Identität konnte zweifelsfrei festgestellt werden. Aufgrund des Verhaltens des Tatverdächtigen ordnete der Dienstgruppenleiter eine Ingewahrsamnahme an. Nachdem ein Arzt die Gewahrsamsfähigkeit bestätigt hatte, brachten die Beamten den Mann in das Polizeigewahrsam.

Die Bundespolizei Dortmund leitete ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung, Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ein. Hierfür wird sich der in Unna Wohnende verantworten müssen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 06.07.2025 gegen 15:48 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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