
Aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz im Jahr 2024 fand in der 27. Kalenderwoche eine Gerichtsverhandlung statt. Dort fiel der damals Tatverdächtige erneut auf, da er den Bundespolizisten beleidigte, der als Zeugen vor Gericht aussagte.
Im April 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei Gelsenkirchen den damals 33-Jährigen im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Auf die Frage, ob er verbotene Gegenstände bei sich trage, antwortete der Krefelder bejahend und händigte den Beamten Betäubungsmittel aus seiner Jackentasche aus.
Nun fand vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen die Gerichtsverhandlung statt. Nachdem er als Zeuge ausgesagt hatte, verließ der damals eingesetzte Polizist das Gericht. Vor dem Amtsgericht wartete der Angeklagte auf ihn und beleidigte ihn mehrfach lautstark. Zudem filmte er den Beamten und fertigte Porträtaufnahmen von ihm an. Nachdem er das Fotografieren beendet hatte, flüchtete der Beschuldigte.
Der gebürtige Mönchengladbacher hatte jedoch nicht bedacht, dass dem Bundespolizisten seine Daten noch bekannt waren. So wurde im Anschluss ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz eingeleitet.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 06.07.2025 gegen 15:44 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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