Blaulichtreport für München, 30.06.2025: ZOLL findet Kokain und präparierten Nierengurt mit MDMA bei Busreisendem aus Amsterdam / erfolgreicher Einsatz mit Zollhund

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in München gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Rauschgift für das Presseportal Bild: Adobe Stock / New Africa

Gramm Kokain sowie 969,0 Gramm der synthetischen Droge MDMA (Methylendioxyamphetamin) fanden vor Kurzem Einsatzkräfte des Hauptzollamts Rosenheim nach Einsatz eines Zollhundes am Zentralen Busbahnhof München (ZOB).

Bei der Absuche des Busreisenden aus Amsterdam zeigte Zollhündin "Siri" das Vorhandensein von Rauschgift an. Zu Beginn gab der Mann noch freiwillig einen Joint heraus und erklärte auf Befragen, dass er keine weiteren Betäubungsmittel bei sich habe. Die körperliche Durchsuchung ergab, dass er zwei Beutel Kokain in der Unterhose und einen weiteren Beutel in einer Seitentasche seiner Cargohose trug.

Das weitere vorgefundene Betäubungsmittel war in fünf Folienpaketen verpackt, auf einem Nierengurt angebracht, welcher sich im mitgeführten Rucksack befand.

Der Zoll nahm daraufhin den Mann vorübergehend fest und leitete vor Ort ein Strafverfahren gegen ihn ein.

"Im Jahr 2024 kontrollierte der ZOLL bundesweit 8.934 Busse. Dabei haben allein die Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Rosenheim 412 Busse überprüft. Die Anzahl der im letzten Jahr sichergestellten Betäubungsmittel beläuft sich bundesweit auf rund 32 Tonnen, davon rund 16 Tonnen Kokain. Dadurch leistet der ZOLL einen entscheidenden Beitrag zur Drogenbekämpfung und inneren Sicherheit", resümiert Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.

Zusatzinformation:

Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Sie nicht jede Ware ohne Weiteres mitbringen. So kann es Beschränkungen oder Einfuhrverbote geben. Bestimmte Waren wie Arzneimittel und Drogen, aber auch jugendgefährdende verfassungswidrige Medien unterliegen in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verboten. Geldmittel ab 10.000 Euro müssen Sie anmelden.

Mitgebrachte Waren und Geschenke können innerhalb einer bestimmten Freimenge zoll- und steuerfrei bleiben. Dabei müssen die geltenden Freimengen und gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Mehr dazu unter www.zoll.de.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Rosenheim vom 30.06.2025 gegen 10:35 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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