
Am Freitagmorgen, 28. Juni 2025 kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein in Weeze einen 29-jährigen Niederländer im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Oujda. Ein Abgleich der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Der Mann zahlte vor Ort die fällige Geldstrafe in Höhe von 100 Euro ein und konnte somit die ihm drohende fünftägige Haftstrafe abwenden. Nach Anschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Weiterreise gestattet.
Ein 35-jähriger Italiener erschien am Sonntagmorgen, 29. Juni 2025 zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tanger bei der Bundespolizei. In diesem Fall stellte sich bei der Überprüfung der Personalien heraus, dass ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen ihn vorliegt. Der Verurteilte hatte hiernach noch eine Freiheitsstrafe von 301 Tagen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verbüßen. Der Italiener wurde verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in das Gefängnis in Geldern-Pont gebracht.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 30.06.2025 gegen 06:15 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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