Polizeiticker für Stockach-Wahlwies, 29.06.2025: Flächenbrand an Lagerfläche

Die Polizei informiert über einen aktuellen Feuerwehreinsatz in Stockach-Wahlwies. Was ist bisher bekannt?

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Feuerwehr für das Presseportal Bild: Adobe Stock / MAK

Die Abteilungen Wahlwies, Espasingen und Kernstadt der Feuerwehr Stockach wurden am 29.06.2025 um 17:07 Uhr mit dem Stichwort "B3 - Feuer am Gebäude" zu einem Handwerksbetrieb in den Richard-Stocker-Weg in Wahlwies alarmiert.

Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte konnte glücklicherweise nur ein kleinerer Flächenbrand einer Wiese direkt angrenzend an Lagerregale des Handwerksbetriebs festgestellt werden. Der Firmeninhaber hatte die ersten Flammen bereits mit einem Gartenschlauch abgelöscht.

Die Feuerwehr wässerte die Wiese großflächig, um ein mögliches erneutes Aufflammen zu verhindern. Die gelagerten Bretter wurden ebenfalls abgelöscht und gewässert.

Im Einsatz waren die Abteilungen Wahlwies und Espasingen mit insgesamt ca. 50 Einsatzkräften. Die Abteilung Kernstadt konnte den Einsatz auf der Anfahrt abbrechen. Weitere Einsatzkräfte waren in den Feuerwehrhäusern in Bereitschaft. Die Polizei war ebenfalls mit an der Einsatzstelle.

In diesem Zusammenhang rät die Feuerwehr ausdrücklich zur Vorsicht! Bei den derzeitigen hohen Temperaturen genügt bereits eine achtlos weggeworfene, glimmende Zigarette, um die Natur in Brand zu setzen. Im Landkreis Konstanz gilt derzeit die Stufe 4 von 5 im Waldbrandgefahrenindex.

Beachten Sie deshalb die folgenden Tipps zur Vermeidung von Bränden:

  • Werfen Sie keine Zigaretten oder andere brennende Gegenstände in

    die Natur - erst recht nicht aus dem Fahrzeug! Schnell kommt es

    zu einem Böschungsbrand an Autobahnen und anderen Straßen.

  • Lassen Sie niemals Fahrzeuge mit heißen Abgasanlagen auf

    trockenen Feldern oder Wiesen stehen. Es besteht die Gefahr,

    dass sich die Vegetation daran entzündet.

  • Beachten Sie auf jeden Fall das in den Wäldern geltende

    Rauchverbot!

  • Offenes Feuer ist im Waldgebiet nur an behördlich genehmigten

    und entsprechend gekennzeichneten Feuerstellen zulässig. Besteht

    eine abstrakte Brandgefahr, wie z. B sehr trockene oder

    nahegelegene Waldflächen, fliegende Glut, zu erwartender

    unsachgemäßer Umgang mit dem Feuer und der Brandstelle, ist auch

    das Entzünden von Feuer an diesen Stellen verboten! Grillen Sie

    in der Natur deshalb nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen.

    Respektieren Sie Verbote zum Beispiel in Waldbrand gefährdeten

    Gebieten.

  • Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über den Notruf

    1. Hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an

    der weiteren Ausbreitung nur, wenn Sie sich dabei nicht selbst

    in Gefahr bringen.

Mehr aktuelle Meldungen finden Sie in unserem Polizeiticker.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Freiwillige Feuerwehr vom 29.06.2025 gegen 22:20 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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