
Beamte der Bundespolizei haben bei Grenzkontrollen am Grenzübergang Konstanz eine Person mit einem offenen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Der Gesuchte konnte seine Geldstrafe bezahlen und die Reise im Anschluss fortsetzen.
Am Donnerstagnachmittag (26. Juni 2025) haben Einsatzkräfte der Bundespolizei einen syrischen Staatsangehörigen an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz Autobahn kontrolliert. Gegen den 51-Jährigen, der als Insasse eines Fernreisebusses nach Deutschland einreiste, lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II vor. Das Amtsgericht Dachau hatte im April 2024 einen Strafbefehl wegen Körperverletzung gegen ihn erlassen, dessen Zahlung er bislang schuldig geblieben war.
Der Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort begleichen und damit einer ihm drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Im Anschluss an die Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Konstanz vom 27.06.2025 gegen 09:21 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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