
Am Abend des 25. Juni 2025 entdeckten Beamte der Bundespolizei bei einer Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn eine Kleinkaliberpatrone im Rucksack eines 33-jährigen italienischen Staatsangehörigen.
Der Mann wollte mit einem Flug nach Tunis ausreisen, als bei der Kontrolle der verdächtige Gegenstand festgestellt wurde. Die Patrone wurde sichergestellt, und gegen den Reisenden wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie das Luftsicherheitsgesetz eingeleitet.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Ausreise gestattet.
Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass das Mitführen von Munition oder Waffen in Luftfahrzeugen untersagt ist und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 26.06.2025 gegen 12:39 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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