
Immer wieder treten im Landkreis Gifhorn Personen auf, die sich als Handwerker ausgeben und mit fragwürdigen Methoden versuchen, vor allem ältere Menschen um ihr Geld zu bringen. Die Polizeiinspektion Gifhorn warnt ausdrücklich vor dieser bekannten Masche.
Die Vorgehensweise der Täter:
Die Betrüger - meist männlich und in kleinen Gruppen unterwegs - erscheinen unangekündigt in Wohngebieten oder auf ländlichen Grundstücken. Oft werfen sie Visitenkarten in Briefkästen oder sprechen gezielt Personen an, die sich im Garten oder vor dem Haus aufhalten. Angeboten werden spontane Arbeiten wie Pflaster- oder Dachreinigungen, Rückschnitt von Sträuchern, Rasenpflege oder Vertikutieren.
Der Einstieg wirkt freundlich und unaufdringlich. Es wird ein scheinbar günstiger Preis genannt, der handschriftlich auf einem Notizzettel oder einer einfachen "Rechnung" vermerkt und zur Unterschrift vorgelegt wird. Eine Kopie dieser Vereinbarung erhalten die Betroffenen in der Regel jedoch nicht.
Sobald die Arbeit beginnt, ändert sich das Bild: Es werden plötzlich zusätzliche Kosten geltend gemacht - etwa wegen "unerwartetem Mehraufwand". Häufig wird eine sofortige Bar-Anzahlung verlangt, aber ohne Quittung. Am nächsten Tag erscheint ein Täter erneut und behauptet, die erste Zahlung sei zu niedrig gewesen. In vielen Fällen brechen die Männer dann den Kontakt ab - weitere Arbeiten werden nicht durchgeführt.
In manchen Fällen enthalten die handschriftlichen Vereinbarungen auch Klauseln, nach denen bis zu 30 % des ursprünglich vereinbarten Preises gezahlt werden sollen - selbst wenn die Arbeiten nicht oder nur teilweise ausgeführt wurden. Diese Klauseln werden gezielt eingesetzt, um weiteren Zahlungsdruck aufzubauen.
Auch bei der Barzahlung ist besondere Vorsicht geboten: Täter nutzen mitunter Tricks beim Geldzählen, indem sie unbemerkt Scheine beiseitelegen und anschließend behaupten, es sei zu wenig übergeben worden. Die Betroffenen werden dann unter Vorwand aufgefordert, weiteres Bargeld zu holen.
Charakteristisch ist:
Kein Eintrag als ortsansässige Firma
Kein erkennbares Reisegewerbe
Keine nachvollziehbaren Verträge oder Rechnungen
Unklare oder sich ändernde Preisabsprachen
Schlechte oder unvollständige Ausführung der Arbeiten
Einsatz minderwertiger Geräte und Materialien
Die Polizei rät dringend zur Vorsicht:
Leisten Sie keine Barzahlung ohne Quittung!
Unterschreiben Sie keine unvollständigen oder unklaren Dokumente!
Bestehen Sie auf einer schriftlichen, vollständigen Rechnung mit allen Angaben zur Firma!
Prüfen Sie Preise und Vertragsklauseln sorgfältig - lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Wenden Sie sich im Zweifel an die Polizei - wir helfen weiter!
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Gifhorn vom 25.06.2025 gegen 11:36 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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