
Die Bundespolizei hat am Dienstagabend am Hauptbahnhof in Aachen einen 27-jährigen staatenlosen Mann festgenommen. Er war aus den Niederlanden mit einem griechischen Flüchtlingspass und griechischer Aufenthaltserlaubnis eingereist.
Er wurde wegen eines Betäubungsmitteldeliktes von der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit Haftbefehl gesucht. Hier sollte noch eine 4-tägige Haftstrafe abgesessen werden, auf die zugunsten einer Rückführung in die Niederlande verzichtet wurde. Der Grund des Verzichtes war ein aktuelles Einreiseverbot für Deutschland. Bereits im April 2025 hatte man den 27-Jährigen nach Athen abgeschoben und ein Einreiseverbot verhängt. Durch die erneute Einreise lag hier ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz vor, welches nun zur Anzeige gebracht wurde. Im Anschluss führte man ihn in die Niederlande zurück.
Am Dienstagabend vereitelten in Aachen-Vetschau Bundespolizeibeamte im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen eine Schleusung. Ein 59-jähriger Deutscher wollte 2 Personen mit gefälschten litauischen Identitätskarten nach Deutschland einschleusen.
Da die Personen bereits in Deutschland unter anderen Personalien gemeldet waren, wurden sie nach der Anzeigenerstattung wegen diverser Urkundendelikte und des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetzes aufgefordert, sich bei der Ausländerbehörde in Göttingen zu melden. Warum sie die gefälschten Dokumente gebrauchten, sind jetzt Bestandteil der Ermittlungen der Bundespolizei. Gegen den Schleuser wurde eine Anzeige wegen des Schleusungsdeliktes gefertigt. Er wird sich in Zukunft vor der Justiz verantworten müssen.
Bereits am Morgen hatte ein 28-jähriger Syrer eine Syrerin und einen weiteren Syrer von Belgien nach Deutschland geschleust. Am Hauptbahnhof Aachen wurde die Schleusung aufgedeckt.
Im Besitz des Schleusers befand sich noch eine total gefälschte belgische Identitätskarte, die wohl zuvor von der Syrerin gebraucht wurde, denn ihr Foto mit Personalien waren auf ihr zu erkennen. Der geschleuste Syrer war im Besitz einer Duldung, welcher er bei der Kontrolle vorzeigte, somit handelte es sich um einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Er wurde mit einer Aufforderung sich beim zuständigen Ausländeramt zu melden, wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Syrerin, die keine weiteren Ausweispapiere mit sich führte, wurde nach Anzeigenstellung nach Belgien rückgeführt.
Der Schleuser muss nun auch mit weiteren juristischen Konsequenzen nach der Anzeigenerstattung rechnen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 25.06.2025 gegen 08:11 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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