
Gestern Morgen wurde auf der Bundesautobahn 11, aus Polen kommend, ein 37-jähriger Pole angehalten und kontrolliert.
Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab, dass gegen sie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Strafvollstreckung wegen Körperverletzung vorliegt. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1880,00 Euro, einer Restgeldstrafe von 20,00 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 146,46 Euro verurteilt. Zudem wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 47 Tagen angedroht.
Da er die Geldsummen nicht zahlen konnte, erfolgte die Einlieferung in die JVA Neustrelitz.
Am Nachmittag wurde an derselben Stelle ein 23-jähriger Pole angehalten.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte ihn zur Strafvollstreckung wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zur Fahndung ausgeschrieben. Er beglich die geforderte Geldstrafe in Höhe von 340,00 Euro, eine Restgeldstrafe von 10,00 Euro sowie Verfahrenskosten in Höhe von 119,50 Euro. Unter der Voraussetzung, dass die Zahlung nicht erfolgt wäre, hätte er eine Ersatzhaft von 17 Tagen antreten müssen.
Bleiben Sie außerdem mit unserem Polizeiticker immer und überall auf dem Laufenden!
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Pasewalk vom 24.06.2025 gegen 07:11 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.