
Mit einem 2014 gestohlenen Dokument versuchte ein 22-Jähriger nach Deutschland einzureisen. Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei fiel der Täuschungsversuch auf und der Mann wurde in die Schweiz zurückgewiesen.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den türkischen Staatsangehörigen am Freitagmittag (20.06.25) als Reisenden in einem Fernbus bei der Einreise am Grenzübergang Weil am Rhein - Autobahn. Der 22-Jährige legte zur Kontrolle seinen türkischen Reisepass und eine deutsche Fiktionsbescheinigung vor. Bei der Überprüfung der Dokumente stellten die Einsatzkräfte fest, dass die Fiktionsbescheinigung im Jahr 2014 bei einem Einbruchdiebstahl in den Räumlichkeiten einer Ausländerbehörde gestohlen worden war und deshalb ausgeschrieben ist.
Einen legalen Aufenthaltstitel konnte der 22-Jährige nicht nachweisen und auch die Überprüfung der Bundespolizei ergaben keinen legalen Aufenthaltsstatus für die Person.
Durch die Bundespolizei wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die Fiktionsbescheinigung sichergestellt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro erhoben. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Mann in die Schweiz zurückgewiesen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Weil vom 23.06.2025 gegen 11:21 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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