
Seit Jahren bestand ein Haftbefehl gegen einen wegen eines Straßenverkehrsvergehens verurteilten Mann. Erst als der Gesuchte nach Deutschland einreiste um Tabak zu kaufen, konnte der Haftbefehl durch die Bundespolizei am Grenzübergang Breisach am Rhein vollstreckt werden.
Am Sonntagabend (22.06.2025) kontrollierten Einsatzkräfte den afghanischen Staatsangehörigen, als dieser von Frankreich nach Deutschland einreiste. Eine Überprüfung ergab, dass noch ein Haftbefehl aus dem Jahr 2022 zu vollstrecken war. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte ein Gericht den 28-Jährigen zu einer Geldstrafe. Da der in Frankreich wohnhafte Mann weder die Strafe in Höhe von 1.127 Euro bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Gegenüber der Bundespolizei konnte der Gesuchte die Geldstrafe bezahlen und durfte seine Fahrt zum Tabakladen fortsetzen. Damit ersparte er sich auch eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Weil vom 23.06.2025 gegen 11:08 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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