Polizei News für Bremen, 23.06.2025: Auf frischer Tat ertappt - Lüneburger Bundespolizei ermittelt gegen jugendlichen Graffiti-Sprayer

Ein Verkehrsunfall wurde aktuell von der Polizei in Bremen gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / dpa-Zentralbild / Soeren Stache

Bf. Bardowick, 22.06.2025 / 09:30 Uhr

Am Sonntagvormittag konnten Einsatzkräften von Bundes- und Landespolizei einen jungen Graffiti-Sprayer am Bahnhof Bardowick auf frischer Tat stellen und vorläufig festnehmen. Die Lüneburger Bundespolizei ermittelt nun gegen den 16-Jährigen aus Hamburg.

Gegen 09:30 Uhr bemerkte der Lokführer eines vorbeifahrenden Metronom-Zuges den Jugendlichen, der am Bahnhof in Bardowick die Lärmschutzwand besprühte. Daraufhin informierte der Lokführer die Bundespolizei. Die Lüneburger Bundespolizei alarmierte Ihrerseits eine in der Nähe des Tatortes befindliche Streife der Landespolizei, die den Jugendlichen auf frischer Tat stellen und ihn noch am Tatort an die Bundespolizei-Streife übergeben konnte. Vor Ort sicherten die Beamten drei Farbspraydosen, einen Paintmarker und mehrere Sticker.

Der 16-Jährige wurde vorläufig festgenommen und zum Bundespolizeirevier Lüneburg gebracht. Dort gab er zu, dass er schon mehrfach im Raum Hamburg unerkannt gesprüht habe. Im Beisein seiner Mutter wurde der Jugendliche erkennungsdienstlich behandelt. Er durfte im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen die Wache gemeinsam mit seiner Mutter wieder verlassen.

Die Bundespolizei ermittelt nun wegen Sachbeschädigung gegen den jungen Hamburger. Zur Zeit werten die Ermittler das sichergestellte Beweismaterial auch im Hinblick auf mögliche zurückliegende Taten aus.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizeiinspektion Bremen: Vandalismus durch Graffiti ist kein Kavaliersdelikt. Betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen können empfindliche zivilrechtliche Forderungen stellen, welche in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren vollstreckt werden können.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Bremen vom 23.06.2025 gegen 11:04 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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