
Im Laufe des vergangenen Wochenendes gingen bei der Polizeiinspektion Rockenhausen vermehrt Meldungen einer Sicherheitsfirma ein, dass Personen (meist Fußgänger und/oder Radfahrer) den Baustellenbereich am Mühlbergtunnel unberechtigt betreten/befahren würden.
Nach den aktuellen Ermittlungen ist es durchaus möglich, dass in den genannten Fällen neugierige Spaziergänger und Radfahrer das schöne Wetter nutzten, um sich den Fortschritt der Baustelle anzuschauen und den Tunnel noch vor der Freigabe für den Fahrverkehr durchqueren wollten.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Betreten bzw. Befahren der Baustelle nicht zulässig ist.
Der Tunnelneubau und die Bundesstraße B 48 in diesem Bereich sind für die Öffentlichkeit noch nicht freigegeben.
Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass es beim Betreten des Baustellenbereichs neben haftungsrechtlichen Folgen unter Umständen auch zu einer möglichen Erfüllung des Straftatbestands des Hausfriedensbruchs kommen könnte.
Mehr aktuelle Meldungen finden Sie in unserem Polizeiticker.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Rockenhausen vom 23.06.2025 gegen 09:47 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.