
Am 20. Juni kontrollierte eine Streife der Bundespolizei eine Frau im Bochumer Hauptbahnhof. Beim Abgleich ihrer Daten wurde ein Haftbefehl bekannt.
Gegen 23:30 Uhr stellten Beamte der Bundespolizei Bochum eine junge Frau auf dem Bahnsteig zu Gleis 7/8 fest. Sie wies sich den Beamten gegenüber mit ihrem Personalausweis aus, sodass ihre Daten feststanden. Ein Abgleich der Daten mit den polizeilichen Systemen zeigte eine Fahndung. Die Staatsanwaltschaft Konstanz suchte nach der wohnungslosen Frau. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hatte im Januar 2024 einen Vollstreckungshaftbefehl gegen die aus Engen stammende Frau erlassen. Sie wurde wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30,00 Euro oder ersatzweise zu 15 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der deutschen Staatsbürgerin wurde der Haftbefehl vor Ort eröffnet, die Beamten nahmen sie fest und führten sie zur Wache am Bochumer Hauptbahnhof. Nachdem mittels Fingerabdruckscan ihre Identität zweifelsfrei feststand, unterstützte eine Beamtin der Polizei Bochum bei der Durchsuchung der Verurteilten. Im Anschluss verbrachten die Bundespolizisten sie in eine Justizvollzugsanstalt, da sie den geforderten Geldbetrag von 981,00 Euro (inklusive der Kosten) nicht begleichen konnte.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 22.06.2025 gegen 13:47 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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