Blaulichtreport für Hannover, 20.06.2025: Ermittlungen und Sicherstellungen durch das Zollfahndungsamtes Hannover in Bielefeld -Sicherstellung von großen Mengen Snus-Tabak,unversteuerten E-Zigaretten sowie HHC-Vapes

Ein Unfall und Brand wurde aktuell von der Polizei in Hannover gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Unfall für das Presseportal Bild: Adobe Stock / Paolese

Pressemitteilung des Zollfahndungsamtes Hannover

Am 19.06.2025 erfolgten durch das Zollfahndungsamt Hannover in

Bielefeld Ermittlungen und Sicherstellungen im Zusammenhang mit nicht

verkehrsfähigen und unversteuerten Waren.

Gegen einen 29-jährigen besteht der Verdacht der gewerbsmäßigen

Steuerhehlerei sowie des Verstoßes gegen das Gesetz über neue

psychoaktive Stoffe (NPSG).

In einem Einfamilienhaus in Bielefeld wurden insgesamt 1.776 Dosen Snus

(nicht verkaufsfähiger Kautabak), 1.611 unversteuerte E-Zigaretten mit

nicht zulässiger Füllmenge sowie 269 HHC-Vapes (verboten als neue

psychoaktive Substanz) sichergestellt.

Der Fund erfolgte im Zuge eines Brandeinsatzes, bei dem die illegalen

Waren von den Einsatzkräften der Feuerwehr und der Polizei entdeckt

wurden.

"Das Zollfahndungsamt Hannover bedankt sich für die gute Zusammenarbeit

bei der Polizei und Feuerwehr der Stadt Bielefeld. Dies zeigt erneut die

Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit den lokalen Sicherheitsbehörden, um

den unerlaubten Handel mit illegalen und potenziell gefährlichen

Produkten effektiv zu bekämpfen", so Guido Mäke, Pressesprecher des

Zollfahndungsamtes Hannover.

Die Ermittlungen dauern an.

Zusatzinformation:

E-Zigaretten:

Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen Liquids für die Verwendung in

E-Zigaretten der Tabaksteuer. Zum 1. Januar 2024 stieg diese von 0,16

Cent auf 0,20 Cent pro Milliliter. Gemäß § 14 Tabakerzeugnisgesetz

dürfen Einweg-E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei

Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.

Snus:

Snus ist eine verbreitete Form von Oraltabak. Aufgrund der Richtlinie

zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der

Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von

Tabakerzeugnissen ist das gewerbliche Inverkehrbringen von Snus in der

gesamten Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden verboten. In

Deutschland ist das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Verbrauch und

Kautabak nach § 11 des Tabakerzeugnisgesetzes verboten.

HHC:

Hexahydrocannabinol (HHC) ist ein halbsynthetisch hergestelltes

psychoaktives Cannabinoid und hydriertes Derivat von

Tetrahydrocannabinol (THC), das zudem natürlich in geringen Spuren in

Cannabis vorkommt. Am 14. Juni 2024 wurde die Herstellung und der

Vertrieb von HHC durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Anlage des

Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) verboten. Am 26. Juni 2024

wurde diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit trat das Verbot

am 27. Juni 2024 in Kraft.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Zollfahndungsamt Hannover vom 20.06.2025 gegen 13:43 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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