
Im Rahmen der Grenzkontrollen vollstreckte die Bundespolizei in Trier und Steinebrück mehrere Haftbefehle.
Auf der BAB 64, Trier, traf es gleich zwei straffällig gewordene Männer. Einen 54-jährigen Ukrainer und einen 48-jährigen Deutschen, beide verurteilt wegen Verkehrsdelikten.
Der 54-Jährige wurde mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen Trunkenheit im Verkehr gesucht. Nach Zahlung der Geldstrafe plus der Verwaltungskosten in Höhe von 1.900 Euro setzte er seine Reise fort.
Auch der 48-Jährige, verurteilt zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zahlte den noch ausstehenden Betrag in Höhe von 240 Euro und blieb ebenfalls auf freiem Fuß.
Auf der BAB 60, Steinebrück, erfolgte die Kontrolle eines 25-jährigen Bulgaren. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier wegen Urkundenfälschung vor. Da er die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 880 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 22-tägigen Haftstrafe in die JVA Wittlich eingeliefert.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Trier vom 20.06.2025 gegen 12:13 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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