
Kreis Herzogtum Lauenburg | 19.06.2025 - Geesthacht
Am 19.06.2025 von 07:00 - 11:00 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeidirektion Ratzeburg gemeinsam mit dem Prüfdienst der vhh.mobility die Einhaltung des Waffen- und Messerverbots sowie die Beförderungsberechtigung der Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr.
Im Oktober 2024 trat eine neue Regelung im Waffengesetz zum Verbot des Mitführens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr in Kraft, seit dem 23.12.2024 außerdem die "Landesverordnung über das Führen von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs".
Um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten, dürfen Messer in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zugriffsbereit mitgeführt werden.
Bei Verstößen gegen dieses Waffen- und Messerverbot handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, welche mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 10.000 Euro bewährt sind.
Das Mitführen von verbotenen Waffen und Messern nach dem Waffengesetz stellt sogar eine Straftat dar.
Seit Inkrafttreten der Regelungen führt die Landespolizei Schleswig-Holstein lageangepasst anlassunabhängige Kontrollen durch.
Am Donnerstagmorgen kontrollierten acht Einsatzkräfte der PD Ratzeburg gemeinsam mit 32 Mitarbeitenden der vhh.mobility ca. 80 Busse. Insgesamt kontrollierten die Beamten 158 Personen und führten dabei 83 Durchsuchungen durch. Bei vier männlichen Jugendlichen - allesamt deutsche Staatsbürger - stellten die Polizisten jeweils ein zugriffsbereit getragenes Messer fest und anschließend sicher. Den Männern droht nun ein Bußgeld.
Eine Person führte eine geringe Menge eines Betäubungsmittels bei sich und muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten. Des Weiteren wurde gegen eine Person eine Anzeige wegen des Erschleichens von Leistungen aufgenommen, da diese ohne gültigen Fahrschein unterwegs war.
32 Mitarbeitende der vhh-mobility kontrollierten mit dem Schwerpunkt auf Beförderungsberechtigung insgesamt 1188 Personen. Davon waren 74 Personen ohne gültigen Fahrschein unterwegs.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr zu erhöhen, werden die Beamten der Polizeidirektion Ratzeburg zukünftig weiterhin derartige Kontrollen durchführen und die Einhaltung des Waffen- und Messerverbots überprüfen.
Aufgrund der rechtlichen Bewertung wird polizeilich zwar zwischen Nah- und Fernverkehr unterschieden, jedoch können sich die Bürgerinnen und Bürger eines merken: Egal ob Kurzstrecke oder Fernreise - in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ein Verbot für das Führen von Waffen und Messern.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Ratzeburg vom 19.06.2025 gegen 15:44 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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