Polizeimeldungen für Hamburg, 18.06.2025: Pressemitteilung Cybergrooming - Soko Mantacore vollstreckt Haftbefehl wegen Verdachts des vollendeten und versuchten Mordes

Ein Fall von Cyberkriminalität wurde aktuell von der Polizei in Hamburg gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Computerkriminalität für das Presseportal; Quelle: Adobe Stock / REDPIXEL (Foto) Suche
Computerkriminalität für das Presseportal; Quelle: Adobe Stock / REDPIXEL Bild: Adobe Stock / REDPIXEL

Pressemitteilung

Cybergrooming: Soko Mantacore vollstreckt Haftbefehl

wegen Verdachts des vollendeten und versuchten Mordes

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg haben Einsatzkräfte der Soko Mantacore unter

Beteiligung von Hamburger Spezialeinheiten am 17.06.2025 einen 20-jährigen Deutsch-Iraner

verhaftet und seine in Hamburg gelegene Wohnanschrift durchsucht.

Verfahrens der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, im Alter von 16 bis 19 Jahren mehr als 120

Straftaten, insbesondere solche, die sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und

die sexuelle Selbstbestimmung richten, über das Internet zum Nachteil von insgesamt acht

kindlichen bzw. jugendlichen Geschädigten begangen zu haben. Zwischen 2021 und 2023 soll

er als relevantes Mitglied einer weltweit agierenden Internetcommunity namens "764"

besonders vulnerable Geschädigte in sozialen Medien emotional von sich abhängig gemacht

haben, um die von ihm initiierte starke Verbundenheit für strafrelevante Zwecke, so u.a. für die

Erstellung kinder- und jugendpornografischer Aufnahmen, auszunutzen.

Um den Ansinnen des Beschuldigten nach immer heftiger werdenden Inhalten

nachzukommen, verletzten sich die Geschädigten in Livechats unter den Augen der

Community massiv selbst, übten sexuelle Handlungen an sich aus und fügten sich stark

blutende sog. Cutsigns am eigenen Körper zu. Hiervon soll der

sollten diese sich nicht noch massivere Selbstverletzungen vor laufender Kamera zufügen.

In einem Fall soll der Beschuldigte über eine kindliche Geschädigte auf einen psychisch labilen

13-jährigen Jungen dergestalt eingewirkt haben, dass dieser sich aufforderungsgemäß

erhängte und seinen "Suizid" hierbei live im Internet streamte. Dadurch besteht der dringende

Verdacht des Mordes in mittelbarer Täterschaft. In weiteren Situationen soll es beim

fremdgesteuerten Versuch eines "Suizids" geblieben sein.

Der Polizeipräsident, der Generalstaatsanwalt und der Leiter des Landeskriminalamts haben

heute im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz nähere Einzelheiten

bekanntgegeben.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Hamburg, 18.06.2025

Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Blick zu behalten.

 Informieren Sie sich über technische Möglichkeiten, Online-Aktivitäten von Kindern

altersgerecht zu regulieren. Empfehlenswerte Hinweise hierzu finden sich auf der Seite von

klicksafe.de. Sprechen Sie regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen offen über deren Online-

Aktivitäten, ihre Online-Beziehungen und die genutzten Plattformen.

 Zeigen Sie Interesse, ohne zu urteilen. So können Sie darauf eingehen, was Ihre Kinder

beschäftigt und bewegt, und möglichen Risiken rechtzeitig begegnen.

 Beachten Sie: Online-Kontakte zu persönlich unbekannten Personen können Risiken

bergen. Hinter einem Profil steckt nicht immer der Mensch, der er vorgibt zu sein!

Achten Sie auf mögliche Warnzeichen

Folgende Anzeichen können beispielsweise darauf hindeuten, dass ein Kind oder ein

Jugendlicher im Visier eines solchen Netzwerkes ist:

 Nutzung von Apps bzw. Online-Netzwerken wie Discord, Telegram oder anderen

verschlüsselten Kommunikationsplattformen, die die Eltern nicht einsehen können.

 Neue Online-Freundschaften, in die die Kinder vernarrt zu sein oder vor denen sie Angst

zu haben scheinen.

 Kinder verbringen mehr Zeit im Internet, unbeaufsichtigt oder allein im Zimmer.

 Kinder erhalten anonym verschickte Geschenke, z. B. nach Hause gelieferte Gegenstände,

Geld, Währung für Spiele oder sonstige virtuelle Güter.

 Kinder sind stiller, zurückgezogener, launischer oder nervöser als üblich.

 Die Noten werden schlechter.

 Interesse an online verbreiteten extremen Botschaften (u.a. Verschwörungserzählungen,

Anti-Regierungs-Rhetorik oder anderer extremistischer Online-Propaganda).

 Mit Blut oder scheinbarem Blut geschriebene Wörter/Zeichen.

 Haustiere/Tiere werden verletzt, sterben unter verdächtigen Umständen oder meiden auf

ungewöhnliche Weise das Kind / den Jugendlichen.

 Kinder bedecken ihre Haut auf ungewöhnliche Art und Weise oder es gibt Anzeichen für

Schnitte/Ritzwunden auf der Haut, Stichverletzungen usw.

Einzeln betrachtet mögen diese Anzeichen nicht bedeutsam erscheinen, in der Gesamtheit

könnten sie allerdings ein Anzeichen dafür sein, dass ein Kind/Jugendlicher ins Visier eines

solchen Täters / einer Tätergruppierung geraten ist.

Haben Sie Zweifel, sich mit einem konkreten Verdacht an die Polizei zu wenden, bedenken

Sie bitte: Ihre Meldung könnte das fehlende Glied sein, durch das ein Kind bzw. ein

Jugendlicher vor radikalen und tiefgreifenden Folgen bewahrt bleibt. Wenn Sie glauben, dass

sich jemand in unmittelbarer Gefahr befindet, wählen Sie bitte die 110.

Erfahren Sie mehr über die aktuellen Geschehnisse in Ihrer Region, einschließlich Wettervorhersagen, Warnmeldungen und vielem mehr, auf unserer Regio-News-Seite für Hamburg.

Aktuelles aus Hamburg und Umgebung:

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 18.06.2025 gegen 11:32 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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