
Der Zoll führte am 16. Juni 2025 eine bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe durch.
Die rund 2.800 Beschäftigten aller Hauptzollämter befragten auf den Baustellen bundesweit insgesamt über 8.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und nahmen rund 280 Geschäftsunterlagenprüfungen vor.
Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner rund 300 Straf- sowie über 400 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Von den rund 300 Strafverfahren handelt es sich in mehr als 200 Fällen um Verfahren wegen des Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel.
Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich darüber hinaus in mehr als 1.800 Fällen erste Hinweise auf mögliche Verstöße. In knapp 560 Fällen geht es dabei um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen sowie in mehr als 260 Fällen um die Einhaltung der Mindestlöhne. Diesen Hinweisen geht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls nun weiter intensiv nach.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: "Ich danke den Einsatzkräften des Zolls für ihren konsequenten Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf dem Bau. Wir werden die Gangart gegen diejenigen weiter verschärfen, die sich auf Kosten aller bereichern. Wer schwarz arbeitet oder arbeiten lässt, zahlt weder Steuern noch Sozialabgaben. Wir wollen die Ermittlungen weiter intensivieren und so noch mehr aufdecken, Menschen vor Ausbeutung schützen und staatliche Einnahmen sichern. Wir werden deshalb die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls weiter stärken und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zügig verbessern. Dazu werde ich noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen."
Die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der Regel erst der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen, beziehungsweise geprüft werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung.
Die regionalen Ergebnisse der Hauptzollämter können Sie den jeweiligen Pressemitteilungen entnehmen.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Generalzolldirektion vom 18.06.2025 gegen 10:48 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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