
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Osnabrück hat am 16. Juni 2025 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Baubranche ins Visier genommen. Ziel der Überprüfungen der Baustellen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück waren 50 Zöllnerinnen und Zöllner in den Regionen Osnabrück, Emsland, Nordhorn, Vechta sowie Diepholz unterwegs und haben 156 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Zwölf der angetroffenen ausländischen Arbeitnehmer verfügten allerdings nicht über eine gültige Arbeitserlaubnis.
Gegen diese Personen sind Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet worden. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Zudem ist ein weiteres Strafverfahren gegen einen angetroffenen Arbeitnehmer wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet worden.
Daneben stellten die Ermittler nach vorläufigen Ergebnissen noch 39 Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erfordern.
Konkret handelt es sich dabei in drei Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen.
In zwei Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs.
Darüber hinaus besteht in 26 Fällen der Verdacht, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in acht Fällen, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung erfolgt.
Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen insbesondere bei den Arbeitgebern durchgeführt.
Typischerweise schließen sich nach Prüfungen umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hier steht das Hauptzollamt Osnabrück in engem Austausch mit anderen Behörden (z. B. dem Finanzamt oder den Rentenversicherungsträgern). Sanktionen gegen die Betriebe erfolgen daher typischerweise wesentlich später nach den Prüfungen.
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung sowie der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auch auf die Baubranche.
Zusatzinformation:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Osnabrück vom 17.06.2025 gegen 13:30 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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