
Am 16. Juni wurde ein 33-jähriger Mann aus Weißrussland in den Morgenstunden als Mitfahrer in einem polnischen Pkw kontrolliert. Die Kontrolle erfolgte nach seiner zuvor erfolgten Einreise aus Polen am Grenzübergang Pomellen. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab, dass die Staatsanwaltschaft München eine Fahndungsausschreibung zur Festnahme bzw. Strafvollstreckung wegen des unerlaubten Aufenthalts ohne Pass oder Passersatz veranlasst hat. Der 33-jährige Herr XY wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.360,00 Euro sowie zu den Kosten in Höhe von 77,50 Euro verurteilt. Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle einer Nichtzahlung eine Ersatzfreiheitsstrafe von 29 Tagen verhängt werden könnte.
Nach Eingang der vollständigen Zahlung der Geldstrafe und der Kosten wurde die Person am 16.06.2025 um 10:35 Uhr aus der Haft entlassen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Pasewalk vom 17.06.2025 gegen 07:05 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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