
Am Freitag, den 13. Juni 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei um 16:40 Uhr einen Mann im Hauptbahnhof Magdeburg. Durch die sich anschließende Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Stendal per Vollstreckungshaftbefehl nach dem 37-Jährigen suchte. Im März dieses Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht Burg (bei Magdeburg) wegen
Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 750 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 50 Tagen. Da der Deutsche den auferlegten Betrag nicht beglich erließ die oben genannte Staatsanwaltschaft am 11. Juni 2025 den Haftbefehl. Dies eröffneten die Einsatzkräfte dem Gesuchten, nahmen ihn fest und zunächst mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Den haftabwendenden Betrag von 750 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine Restfreiheitsstrafe von 25 Tagen anzutreten. Die Einsatzkräfte informierten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Magdeburg vom 15.06.2025 gegen 12:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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