
Im Rahmen der Grenzkontrollen am 12. Juni 2025 hat die Bundespolizei bei der Einreise aus den Niederlanden in der Kontrollstelle am Rastplatz Knauheide auf der Bundesautobahn 3 ein Fahrzeug mit bulgarischer Zulassung überprüft. Beim Abgleich der Personalien des 29-jährigen Beifahrers wurde bekannt, dass ihn die Staatsanwaltschaft Osnabrück mit einem Haftbefehl sucht. Hiernach hat ihn das Amtsgericht Osnabrück wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 70 Tagesätzen zu jeweils 20 Euro verurteilt. Durch Zahlung der Restgeldstrafe in Höhe von 1535 Euro inklusive Verfahrenskosten konnte der Bulgare die ihn zu erwartende 34-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 13.06.2025 gegen 10:48 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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