
Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im
I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen
Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Ende Mai 2025 zu den
unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage
entnommen werden.
Im Jahr 2024 wurden in Bayern 8.700 Personen unmittelbar an der
Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt
zurückgewiesen oder zurückgeschoben.
II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen
Auf Anordnung des Bundesinnenministeriums führt die Bundespolizei
seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte
Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengen-Binnengrenzen
durch.
Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten in Bayern
dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. Mai 2025
(einschließlich) getroffen:
9.339 (AUT: 7.392, CZE: 1.947) unerlaubte Einreisen.
5.543 (AUT: 5.063, CZE: 480) Personen wurden unmittelbar an der
Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt
zurückgewiesen oder zurückgeschoben
- 345 (AUT: 311, CZE: 34) Personen wurden aufgrund einer
Wiedereinreisesperre für Deutschland an der Einreise gehindert.
456 (AUT: 421; CZE: 35) Schleuser wurden vorläufig festgenommen.
Als "Beifang" konnten 1.713 (AUT: 1.380, CZE: 333) offene
Haftbefehle vollstreckt
sowie
- 106 (AUT: 85, CZE: 21) Personen aus dem links-, rechts- und
ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum
festgestellt werden.
III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im
Zeitraum bis 31. Mai 2025 (einschließlich)
Unerlaubte Einreisen: 978
davon AUT: 690davon CZE: 288
Zurückweisungen: 540
davon AUT: 478davon CZE: 62
Davon § 18 (2) AsylG: 25
davon AUT: 25davon CZE: 0
Vulnerable Gruppen: 7
davon AUT: 6davon CZE: 1
Wiedereinreisesperren: 40
davon AUT: 31davon CZE: 9
Schleuser: 43
davon AUT: 41davon CZE: 2
Haftbefehle: 195
davon AUT: 157davon CZE: 38
PMK-Treffer: 10
davon AUT: 9davon CZE: 1
Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch
die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg
und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien,
Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind
zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung illegaler
Sekundärmigration notwendig.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion München vom 12.06.2025 gegen 11:28 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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