
Seit dem 16. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei in ganz Deutschland den grenzüberschreitenden Verkehr mit vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Für Reisende zwischen Niedersachsen und den Niederlanden führt die zuständige Bundespolizeidirektion Hannover diese seit nunmehr siebeneinhalb Monaten durch und verzeichnet seit Beginn der Kontrollen insgesamt 1271 unerlaubte Einreisen. 841 Personen mussten zudem an der Grenze zurückgewiesen werden.
Im Detail kam es in der regionalen Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim zwischen dem 16. September 2024 bis einschließlich dem 31. Mai 2025 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu folgenden Feststellungen*:
1271 unerlaubte Einreisen, inkl. Versuche i. S. d.
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
841 vollzogene einreiseverhindernde Maßnahmen (Zurückweisungen)
i. S. d. AufenthG
46 festgenommene Schleuser i. S. d. AufenthG
66 Personen mit Wiedereinreisesperre
333 Vollstreckungen offener Haftbefehle
22 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen
oder dem islamistischen Spektrum (Fahndungstreffer)
Folgende Feststellungen haben die eingesetzten Beamtinnen und Beamten zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 4. Juni 2025 (4 Wochen) getroffen*:
110 unerlaubte Einreisen, inkl. Versuche i. S. d.
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
75 vollzogene einreiseverhindernde Maßnahmen (Zurückweisungen)
i. S. d. AufenthG --> -0- Zurückweisungen gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1
AsylG --> -0- Personen vulnerabler Gruppen mit Asylgesuch
3 festgenommene Schleuser i. S. d. AufenthG
1 Personen mit Wiedereinreisesperre
34 Vollstreckungen offener Haftbefehle
2 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen
oder dem islamistischen Spektrum (Fahndungstreffer)
"Mit der Überwachung der niedersächsischen Landgrenze zu den Niederlanden leistet die gesamte Bundespolizeidirektion Hannover einen leistungsstarken Beitrag für die Begrenzung der irregulären Migration. Bei unseren Maßnahmen setzen wir auf eine größtmögliche Flexibilität der Einsatzkräfte. Durch unsere zielgerichteten Maßnahmen werden die Auswirkungen für die im Grenzbereich lebenden Menschen sowie für den Warenverkehr möglichst gering gehalten. Die Ergebnisse unseres Einsatzes zeigen die Effektivität unserer Kontrollmaßnahmen.", bilanziert der Präsident der Bundespolizeidirektion Hannover Michael Schuol.
Hintergrund:
Die bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern seit 16. September 2024 vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen werden weiter fortgesetzt. Auf Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 erfolgen die Kontrollen ab sofort auch unter Anwendung der Regelungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 AsylG.
Die Anwendung der Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG führt dazu, dass die Grenzbehörde gegenüber Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat eine Einreiseverweigerung bzw. gegenüber Schutzsuchenden nach erfolgter Einreise eine Zurückschiebung in den sicheren Drittstaat gem. § 18 Abs. 3 AsylG verfügen kann. In Deutschland gelten derzeit unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union als sichere Drittstaaten.
Erkennbar vulnerable Personen, wie zum Beispiel Frauen mit Kleinkindern, hochschwangere Frauen oder sichtbar Schwererkrankte, können weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden.
Der Grenzschutz ist dauerhafte Kernaufgabe der Bundespolizei. Wie bisher trifft die Bundespolizei alle erforderlichen Maßnahmen, um die Durchführung der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen zu gewährleisten. Sofern einsatztaktisch erforderlich, werden die einsatzführenden Dienststellen der Bundespolizei auch weiterhin von Unterstützungskräften, insbesondere der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, personell verstärkt.
Maßnahmen zur temporären Kräfteintensivierung werden hierbei stetig geprüft und umgesetzt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns aus einsatztaktischen Erwägungen heraus nach wie vor nicht zu konkreten Einsatzstärken äußern werden.
Auch weiterhin gilt: Die Maßnahmen der Bundespolizei an den deutschen Schengenbinnengrenzen werden lageanpasst, zeitlich und örtlich flexibel, uniformiert und zivil, zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie rund um die Uhr durchgeführt. Auch wenn dem Anschein nach keine uniformierten Kräfte vor Ort sein sollten, bedeutet das daher nicht zwangsläufig, dass die Bundespolizei nicht präsent ist.
Die Maßnahmen werden wie bisher eng mit den jeweiligen Anrainerstaaten, den Polizeien der Länder sowie dem Zoll abgestimmt.
Weitere Informationen zu den bundesweiten Feststellungen: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6049845
*Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich April 2025. Die Daten des Monats Mai 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.
Mehr aktuelle Meldungen finden Sie in unserem Polizeiticker.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Hannover vom 12.06.2025 gegen 11:20 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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