
Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll am 08.06.2025 gegen 13:53 Uhr ein Mann (Alter: 28 Jahre) mehrfach den Gleisbereich im Hamburger Hauptbahnhof, Gleis 1, betreten haben. Diese Handlung wurde von Bahnreisenden beobachtet. Die Zeugen erkannten die Gefahrenlage und verständigten umgehend die Bundespolizei.
Zum Begehungszeitpunkt fand im S-Bahn Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit eine S-Bahn auf dem betroffenen Gleis hätte verkehren können. Durch die Bundespolizei wurde umgehend der S-Bahnverkehr für den betroffenen Streckenabschnitt gesperrt. Zudem wurde eine Stromabschaltung für die Stromschiene im S-Bahn-Bereich veranlasst. Über weitere bahnbetriebliche Auswirkungen wie z. B. Verspätungen von Zügen kann die Bundespolizei keine Angaben machen.
Sofort eingesetzte Bundespolizisten konnten die gesuchte Person auf dem Bahnsteig antreffen. Anschließend wurden die Streckensperrung sowie die Stromabschaltung wieder aufgelöst.
Umstehende Bahnreisende schilderten, dass der Mann mehrfach in das Gleis 1 hinabstieg und wieder selbstständig aus dem Gleisbereich herauskletterte. Er soll dabei sein in der Hand gehaltenes Smartphone bedient haben.
Über eine durchgeführte Videosichtung konnten die Tathandlungen bestätigt werden. In der Videosichtung war auch sichtbar, dass der 28-Jährige durchgängig ein Smartphone in einer Hand hielt und bediente.
Er wurde dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt. Hierbei musste er alkoholbedingt durch Bundespolizisten gestützt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 1.91. Ein angeforderter Rettungswagen übernahm die alkoholisierte Person und führte sie zur Ausnüchterung einem Krankenhaus zu.
Gegen den Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Hamburg vom 09.06.2025 gegen 09:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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