
Am Samstag, den 07.06.2025 gegen 08:50 Uhr, wurde eine zivile Streife der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim auf den Fahrer eines Transporters mit Anhänger aufmerksam, nachdem dieser mehrfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit für sein Gespann von 80 km/h um mehr als 30 km/h überschritt. Zudem verstieß er mehrfach gegen das bestehende Überholverbot auf der A61 in Fahrtrichtung Ludwigshafen.
In der anschließenden Verkehrskontrolle mussten die Beamten außerdem feststellen, dass der 64-jährige Fahrer während der Fahrt die sogenannte "Blitzer-App" genutzt hatte. Diese warnt unter anderem vor Blitzern und stellt eine Ordnungswidrigkeit im Bußgeldbereich dar.
Bei der Überprüfung des Fahrzeuggespanns vielen dann insbesondere die Kennzeichen des Gespanns auf. Hier waren zwei selbstgebastelte Plaketten der Hauptuntersuchung aufgeklebt. Eine Überprüfung ergab, dass beide Fahrzeuge weit über der Fälligkeit ihrer Hauptuntersuchung lagen. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt mit dem Gespann untersagt.
Neben den Ordnungswidrigkeiten erwartet den Fahrer nun zusätzlich die Einleitung mehrerer Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Verkehrsdirektion Mainz vom 08.06.2025 gegen 15:20 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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