
Zeit: Mai 2025; Ort: Hamburger Stadtgebiet
Die Verkehrskontrollen im Mai hatten die Schwerpunkte "verbotswidriges Abbiegen und Wenden" und "Verstöße gegen die Vorrang-/Vorfahrt-Regeln". Bei den über 570 Kontrollen überprüften die Polizistinnen und Polizisten über 3.000 Personen und knapp 4.100 Fahrzeuge.
Hierbei leiteten sie unter anderem folgende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein:
Kraftfahrzeugführende:
Straftaten
21 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol
14 x Fahren unter dem Einfluss von Drogen
35 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
74 x sonstige Straftaten
Ordnungswidrigkeiten
10.266 x Verstöße im ruhenden Verkehr
257 x technische Mängel
190 x verbotswidrige Handynutzung
165 x Missachtung des Rotlichts
473 x verbotswidriges Wenden/Abbiegen
374 x Geschwindigkeitsverstöße
28 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol/Drogen
87 x Missachtung der Anschnallpflicht
25 x Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert
24 x Fahren auf Gehweg
309 x sonstige Verstöße
Fahrradfahrende:
Ordnungswidrigkeiten
41 x verbotswidrige Handynutzung
43 x
6 x Fahren unter dem Einfluss von Drogen
9 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
16 x sonstige
9 x Fahren unter dem Einfluss von Alkohol/Drogen
11 x sonstige Verstöße
Zu-Fuß-Gehende:
Ordnungswidrigkeiten
- 2 x Missachtung Rotlicht
Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte insgesamt 310 Mängelmeldungen - zum Beispiel wegen nicht mitgeführter Papiere oder technischer Mängel - aus und ordneten insgesamt 35 Blutprobenentnahmen an.
Die Polizei wird auch zukünftig Kontrollen durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen und die Verkehrsteilnehmenden zu sensibilisieren.
Im Juni widmen sich die Einsatzkräfte daher schwerpunktmäßig den Themen "Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel" und "Missachtung roter Ampeln".
Berauschende Mittel
Alkohol, Drogen und andere berauschende Mittel, zu denen auch Medikamente gehören können, führen zu einer Beeinträchtigung der kognitiven und motorischen Fähigkeiten, Fahrzeuge verkehrssicher zur führen. Dazu fördern einige von ihnen die sogenannten Aggressionsdelikte im Straßenverkehr.
Missachtung roter Ampeln
Die Missachtung von roten Ampeln ist weiterhin eine der Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen mit verunglückten Personen. Die sogenannten ungeschützten Verkehrsteilnehmenden (Radfahrende, Zu-Fuß-Gehende, eKF-Nutzende) werden dabei nicht selten verletzt, missachten aber auch wiederkehrend selbst die roten Ampeln.
2024 wurden insgesamt 18.121 Rotlichtverstöße erfasst, in 1.970 Fällen sind die ungeschützten Verkehrsteilnehmenden die Betroffenen in den Ordnungswidrigkeitenverfahren. Im Jahr 2023 missachteten noch 2.434 der Ungeschützten rote Ampeln.
Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr 544 Verkehrsunfälle aufgrund der Missachtung des Rotlichts, von denen 467 von Kfz-Führenden verursacht wurden. Sowohl bei den Unfallzahlen als auch bei den registrierten Ordnungswidrigkeitenverfahren liegen Kraftfahrzeugführende damit weiterhin an erster Stelle.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Hamburg vom 05.06.2025 gegen 12:23 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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