
Der Unfall ereignete sich kurz nach 17.15 Uhr in der Rabenstraße. Ein 40-Jähriger fuhr mit seinem Renault Master in Richtung Biberacher Straße. An der Einmündung zur Moritz-Henle-Straße achtete er nicht auf die Vorfahrt einer 24-Jährigen. Die Frau war mit einem Renault Twingo unterwegs und bog nach links in die Rabenstraße ab. Am Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß. Dabei wird die Fahrerin im Kleinwagen verletzt. Ein Krankenwagen war nicht erforderlich und die 24-Jährige konnte nach Hause. Der 3,5 Tonner sowie der Kleinwagen blieben fahrbereit. Die Polizei Laupheim schätzt den Sachschaden auf etwa 5.000 Euro. Auf den 40-Jährigen kommt nun eine Anzeige zu.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache "Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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Bernd Kurz, Tel.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Ulm vom 05.06.2025 gegen 11:23 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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