
Die Bundesanwaltschaft hat am 21. Mai 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
den marokkanischen Staatsangehörigen Youssef El A.
erhoben.
Gegen den Angeschuldigten besteht der hinreichende Tatverdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Youssef El A. spähte jedenfalls seit Januar 2022 Anhänger der sogenannten Hirak-Bewegung - einer oppositionellen marokkanischen Protestbewegung - aus. Der Angeschuldigte handelte gemeinsam mit Mohamed A., der hierzu vom marokkanischen Auslandsnachrichtendienst DGED beauftragt worden war und die gesammelten Informationen an seine Führungsoffiziere weiterleitete. Mohamed A. wurde am 31. August 2023 auf Grundlage einer Anklage der Bundesanwaltschaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 31 vom 23. Juni 2023) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Angeschuldigte wurde am 1. Dezember 2024 in Spanien festgenommen und befindet sich seit dem 15. Januar 2025 in Deutschland in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 5 vom 16. Januar 2025).
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Der Generalbundesanwalt vom 05.06.2025 gegen 10:12 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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