Blaulichtreport für Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart, 04.06.2025: Bundespolizei - Tipps, wie Sie gut vorbereitet in den Urlaub fliegen

Die Polizei informiert über einen aktuellen Raubüberfall in Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart. Was ist heute passiert?

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Raubüberfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Raubüberfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Daniel Bockwoldt

Mit Beginn der bevorstehenden Pfingstferien erwartet auch der Flughafen Stuttgart zu Pfingsten ein deutlich erhöhtes Reisendenaufkommen. Dies wird sich auch beim Passagierprozess bemerkbar machen. Da es dort insbesondere in Spitzenzeiten zu erhöhten Wartezeiten kommen kann, gibt die Bundespolizei Tipps, wie Sie persönlich dabei unterstützen können, die Wartezeiten zu verringern.

Wir empfehlen, mindestens 90 Minuten vor Abflug an der Luftsicherheitskontrolle vorstellig zu werden. Für die vorherige Gepäckaufgabe am Check-in sollten Sie ebenfalls genug Zeit mit einberechnen.

Bereiten Sie sich bestmöglich auf die Kontrollen für die Luftsicherheits-, aber ggf. auch auf die Grenzkontrollen vor.

Schneller geht es, wenn Sie bereits vor der Luftsicherheitskontrolle Jacke und Kopfbedeckung in die Gepäckwanne legen. Elektronische Geräte wie zum Beispiel Haartrockner, Tablets und Laptops gehören ebenfalls separat in eine Gepäckwanne.

Feuerwaffen aller Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck generell nichts zu suchen.

Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dürfen eventuell nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Bohrmaschinen, Schraubendreher, Baseballschläger oder Rasierklingen. Eine Auflistung der verbotenen Gegenstände finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei.

Sie können dazu beitragen, die Wartezeiten zu minimieren, indem Sie die Regeln zu Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen im Handgepäck beachten. Im Flugzeug dürfen derartig mitgeführte Flüssigkeitsbehältnisse bei der Luftsicherheitskontrolle ein Volumen von 100 ml jeweils nicht überschreiten. Zudem sind alle Behältnisse in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter aufzubewahren. Halten Sie auch diesen bereits zur Kontrolle bereit.

Sollen größere Parfüm- oder Getränkeflaschen mit auf die Reise, so müssen diese im aufzugebenden Reisegepäck untergebracht werden. Dies gilt auch für angebrochene Behältnisse mit einem Volumen über 100 ml, da sich die Flüssigkeitsverordnung auf die Verpackungsgröße, nicht aber auf den verbliebenen Inhalt bezieht.

Sollten Sie Medikamente oder Babynahrung transportieren, sprechen Sie bitte das Luftsicherheitspersonal direkt darauf an. Für Medikamente halten Sie bitte, sofern vorhanden, ein Attest bereit.

Was Sie weiterhin bei Ihrer Flugreise mit Handgepäck beachten sollten sowie Informationen zur Flüssigkeitsregelung an Bord finden Sie unter www.bundespolizei.de.

Grundsätzlich gilt: Umso weniger Handgepäck Sie mit sich führen, desto schneller geht es für Sie an den Luftsicherheitskontrollstellen.

Für die Grenzkontrolle prüfen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise Ihre Ausweisdokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Je nach Reiseziel kann es zu einem unerwünschten vorzeitigen Ende der Reise kommen, wenn diese nicht vorgelegt werden können.

Die Bundespolizei wünscht Ihnen eine entspannte Reise und einen schönen Urlaub.

Mehr aktuelle Meldungen finden Sie in unserem Polizeiticker.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Flughafen vom 04.06.2025 gegen 14:17 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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