Polizeimeldungen für Kiel, 04.06.2025: Gleisanlagen sind lebensgefährlich

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Kiel. Was ist bisher bekannt?

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Jens Büttner

Die Bundespolizeiinspektion Kiel und die Deutsche Bahn AG weisen an Kieler Bahnübergängen auf die Lebensgefahr bei unerlaubtem Betreten von Gleisanlagen hin.

Am 31.01.2025 kam es am Bahnübergang Hofholzallee in Kiel zu einem tödlichen Personenunfall. Ein Mann umfuhr dort mit seinem Fahrrad die geschlossenen Schranken und wurde von einem durchfahrenden Zug tödlich erfasst. Diesen Vorfall nahmen die Präventionsbeauftragten der DB Sicherheit Hamburg, Silke Fenten und der Bundespolizeiinspektion Kiel, Nicole van der Heyden, am 04.06.2025 zum Anlass, auch im Rahmen der allgemeinen Prävention auf die Gefahren beim Betreten von Gleisanlagen hinzuweisen. Mit freundlicher Unterstützung des Tiefbauamtes der Stadt Kiel wird hierfür in den nächsten Wochen abwechselnd an unterschiedlichen Kieler Bahnübergängen ein Banner sichtbar aufgehängt, um zusätzlich auf die Gefahren hinzuweisen. Den Anfang wird der der Bahnübergang Hofholzallee machen. Personenunfälle nach unerlaubtem Betreten von Gleisanlagen gehen immer mit Folgewirkungen einher. Folgenschwere Verletzungen bis hin zum Tod haben nicht nur Auswirkungen für die Betroffenen selbst, sondern initiieren auch großes Leid für Unfallbeteiligte, Familie und Freunde. Triebfahrzeugführende haben nicht selten langfristige Schwierigkeiten das Erlebte bzw. Gesehene zu verarbeiten. Leichtsinnigkeit, Mut oder Routine sind an Gleisanlagen folgerichtig fehl am Platz. Mit dieser Aktion weisen die Präventionsbeauftragten zusätzlich nochmal eindringlich auf die Gefahren beim unerlaubten Betreten von Gleisanlagen hin. Züge neuer Art sind wesentlich leiser und werden erst viel später wahrgenommen. Geschlossene Schranke heißt für alle Verkehrsteilnehmer davor zu halten, bis sich die Schranke wieder vollständig geöffnet hat und das Rotlicht erlischt. Blinkt am Bahnübergang ein Licht, muss am Andreaskreuz angehalten werden, selbst wenn die Schranken noch geöffnet sind.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Kiel vom 04.06.2025 gegen 12:34 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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