Polizeimeldungen für Korbach, 04.06.2025: Sonderkontrollen der Polizei mit dem Schwerpunkt Alkohol und Drogen, zwei Fahrer unter Drogeneinfluss unterwegs

Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde aktuell von der Polizei in Korbach gemeldet. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über ein Drogendelikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein Drogendelikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel

Am Dienstag (3. Juni) führte die Polizei stationäre Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunktthema "Alkohol- und Drogen im Straßenverkehr" durch. Ziel der Kontrollen war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und andere Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren durch nicht mehr fahrtüchtige Fahrer zu schützen. Bei den Kontrollen in Twistetal-Berndorf und Korbach stellten die Polizisten zwei Verkehrsteilnehmer fest, die unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hatten. Einer hatte dabei vergeblich versucht, den Polizisten "falsches" Urin unterzujubeln.

Zwischen 14.00 und 17.00 Uhr hielten die sachkundigen Polizeibeamten in der Korbacher Straße in Berndorf Verkehrsteilnehmer an, von 17.30 bis 20.00 Uhr kontrollierten sie in der Heerstraße in Korbach.

Insgesamt kontrollierten die Polizeibeamten 65 Fahrzeuge und 78 Personen. Bei dreizehn Fahrern wurden Drogenvortests durchgeführt, bei sechs Verkehrsteilnehmern gab es Atemalkoholmessungen. Während kein Fahrer alkoholisiert angehalten wurde, ergab sich bei zwei Autofahrern durch die Drogenvortests der Verdacht des Fahrens unter Drogeneinfluss. Ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Polizei ordnete bei beiden eine Blutentnahme an. Auf sie warten nun Verfahren wegen des Fahrens unter Betäubungsmitteleinflusses. Entscheidend für die weitere Verfolgung und die Fahrerlaubnisse werden die Ergebnisse der Untersuchungen der Blutproben sein.

Einer der beiden Autofahrer versuchte vergeblich die aufmerksamen Polizisten zu täuschen. Er hatte - zunächst unbemerkt - eine unbelastete urinähnliche Flüssigkeit für den Drogentest abgegeben. Da die Polizisten nach wie vor den Verdacht hatten, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss stand, veranlassten sie einen weiteren Test, der positiv verlief. Der Fahrer hatte Cannabisprodukte konsumiert. Das "Fake-Urin" konnte bei einer anschließenden Durchsuchung im Pkw aufgefunden werden.

Ein weiterer Fahrzeugführer stand zwar nicht unter Drogeneinfluss, bei ihm wurden aber mehrere kleine Tütchen mit Kokain aufgefunden. Gegen ihn leiteten die Polizisten ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

An einem Auto stellten die Polizisten gefälschte Kennzeichen fest, zwei Autofahrer waren ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.

An den Kontrollen waren Polizeibeamte mehrerer Polizeistationen aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg, des Polizeipräsidiums Nordhessen sowie des Regionalen Verkehrsdienstes beteiligt.

Die kontrollierten Kraftfahrer akzeptierten die Kontrollmaßnahmen und zeigten Verständnis für die Kontrollen. Insgesamt erhielten die Polizeibeamten eine durchweg positive Resonanz.

Die Polizei weist im Zusammenhang mit dem Kontrollergebnis erneut auf Folgendes hin:

Die Dauer der Wirkung von Drogen wird oft unterschätzt. Nach der Einnahme von verbotenen Drogen darf man tagelang kein Fahrzeug führen. Diese Substanzen sind nachweisbar, wie auch die Sonderkontrollen vom Dienstag belegen.

Da die Polizei davon ausgeht, dass deutlich mehr Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen auf Waldeck-Frankenbergs Straßen unterwegs sind, als die, die bei den Verkehrsunfällen oder alltäglichen Kontrollen auffallen, wird es auch zukünftig im Landkreis weitere Sonderkontrollen zur Bekämpfung von Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr geben.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Korbach vom 04.06.2025 gegen 12:40 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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