Polizeimeldungen für Rügen, 03.06.2025: Einmietbetrüger treibt sein Unwesen auf der Insel Rügen

Die Polizei informiert über einen aktuellen Fall von Betrug in Rügen. Alle bekannten Details zum Fall.

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Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über ein aktuelles Delikt (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Klaus-Dietmar Gabbert

Die Polizei ermittelt derzeit gegen einen 57-jährigen deutschen Staatsbürger wegen des Verdachts des Einmietbetrugs. Der Mann, der ursprünglich aus Berlin stammt, soll sich in Hotels auf der Insel Rügen eingemietet haben, ohne im Anschluss für die erbrachten Übernachtungsleistungen zu zahlen.

Nach bisherigen Erkenntnissen checkte der vermutliche Betrüger zuerst in einem Hotel in Göhren ein. Nach dem eintägigen Aufenthalt, in dem er mehrere Service-Leistungen in Anspruch nahm, kam es zum Streit mit dem Hotelbesitzer über die zu begleichende Rechnung. Daraufhin hat der 57-Jährige selbst die Polizei gerufen, da ihm angeblich sein Gepäck vorenthalten blieb. Vor Ort stellt sich allerdings heraus, dass die Zahlung von 1.100 Euro nicht beglichen wurde und somit eine

Anzeige wegen des Verdachts des Betruges aufgenommen wurde.

Daraufhin buchte der Reisende den Aufenthalt in einem Hotel in Binz. Auch hier hat er am Folgetag wieder selbst die Polizei gerufen und beschwerte sich über das Verhalten einer Hotelmitarbeiterin, durch deren Äußerungen er sich beleidigt fühlte. Dem Hotel entstand ein Gesamtschaden von etwa 1.500 Euro.

Doch dabei blieb es nicht - durch den erneuten Anruf bei der Polizei und dem Vortäuschen einer Notlage, nahmen die Beamten ebenso eine Anzeige wegen des Verdachts des Notrufmissbrauchs auf.

Auf diesem Grund hat die Polizei folgende Warnhinweis für Hotels und Gastronomiebetriebe: Die Polizei bittet insbesondere Betreiber von Hotels, Pensionen und Gaststätten um erhöhte Aufmerksamkeit bei der Aufnahme neuer Gäste, insbesondere bei Gästen,

  • die barzahlungspflichtige Leistungen mehrfach aufschieben,

  • keine gültigen Ausweisdokumente vorlegen wollen,

  • unter ungewöhnlich vielen oder wechselnden Namen buchen,

  • oder sich bei Anfragen zur Rechnungsbegleichung auffällig

    verhalten, plötzlich abreisen wollen oder die Polizei zur

    Klärung hinzuziehen wollen

  • Auch Dokumente zu möglichen Kostenübernahmen durch Dritte

    könnten als Versuch der Täuschung zum Einsatz kommen und sollten

    nicht unkritisch akzeptiert werden

Im Verdachtsfall wird dringend empfohlen, umgehend die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeiinspektion Stralsund vom 03.06.2025 gegen 14:05 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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