
In den frühen Morgenstunden des heutigen Dienstags (03.06.25), gegen 03:10 Uhr, wurde ein 34 Jahre alter Autofahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Weil der Mann nach Alkohol roch, wurde auf freiwilliger Basis ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert über 1,1 Promille - was den Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit darstellt - anzeigte.
Es folgte die Untersagung der Weiterfahrt und die Entnahme einer Blutprobe, deren Untersuchungsergebnis, die Blutalkoholkonzentration, für das Strafverfahren maßgeblich ist.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße vom 03.06.2025 gegen 11:34 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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