Blaulichtreport für Heilbronn, 02.06.2025: Urlaubserinnerungen aus "Down Under"/ Steinkorallen aus Paket sichergestellt

Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall in Heilbronn. Was ist heute passiert?

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Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). (Foto) Suche
Die Polizei informiert über einen aktuellen Unfall (Symbolbild). Bild: picture alliance / dpa / Friso Gentsch

Vom fünften Kontinent nachgesandte Reisemitbringsel einer 21-jährigen Frau aus dem Main-Tauber-Kreis erweckten unlängst die Aufmerksamkeit der Beschäftigten beim Zollamt Tauberbischofsheim.

"Weil artenschutzrechtliche Vorschriften nicht nur für exotische und vom Aussterben bedrohte Säugetierarten gelten, sondern beispielsweise auch für Blumentiere aus dem Meer (Korallen) oder für Weichtierarten, wie Muscheln, gelten, haben wir uns den Inhalt des aus Australien nachgesandten Pakets der Reisenden genauer angesehen," so die Abfertigungsbeamtin.

Neben vermeintlich unkritischen Strandfunden befanden sich jedoch im Paket auch zwei Steinkorallen, die in einem Anhang der Verordnung VO (EG) Nr. 338/97 genannt sind, und somit dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen, nicht einfuhrfähig sind und daher beschlagnahmt wurden.

Weltweit sind heute tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Im Schnitt weit über 1000 Mal pro Jahr finden Zöllnerinnen und Zöllner geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post.

"Ganz gleich, ob im privaten Reisegepäck oder wie im aktuellen Fall des nachgesandten Pakets von der Auslandsreise, wir vom Zoll raten deswegen Erinnerungen mitzubringen und auf exotische Mitbringsel zu verzichten," so Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts.

Zusatzinformationen:

Der Zoll überwacht mit seinen Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern. Geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.

Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen - wissentlich oder unwissentlich - dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Heilbronn vom 02.06.2025 gegen 16:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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